KA 222/VIIch frage das Bezirksamt:
Nach welchen Kriterien wird ein Gewerbebetrieb als nicht wesentlich störend eingestuft – Ausweisung M2, gemischte Baufläche und von wem?
Bei der planungsrechtlichen Beurteilung von Gewerbebetrieben ist hinsichtlich ihrer Zulässigkeit auf die von ihnen ausgehenden Störungen abzustellen.
Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass in einem Bereich, der in einem Bebauungsplan als Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzt ist, Rücksicht auf die gleichermaßen zulässige Wohnnutzung zu nehmen ist.
Entsprechend der allgemeinen Zweckbestimmung dient das Mischgebiet im Sinne des § 6 BauNVO dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. In Abs. 2 sind unter Punkt 1.-8. die allgemein zulässigen Nutzungen aufgeführt. Dabei ist beachtlich, dass im Mischgebiet das Wohnen und die gewerblichen Nutzungen gleichberechtigt nebeneinander stehen. Funktionsbedingt ist somit, anders als im Allgemeinen Wohngebiet, eine gewisse Störung typisch und hinzunehmen.
Wohnverträgliche Gewerbebetriebe und Wohnen können bzw. sollen im Mischgebiet vermischt werden, da diese Struktur eine städtebauliche Vielfalt hinsichtlich der Nahversorgung als auch für die Nähe von Arbeiten und Wohnen ermöglicht und damit positive Effekte erbringt.
Soweit Gewerbebetriebe hinsichtlich ihrer Immissionen nicht wohnverträglich, d.h. mehr als nur nicht wesentlich störend sind, ist eine räumliche Trennung erforderlich.
Wann von einer Störung, die mehr als nicht wesentlich störend ist, ausgegangen werden muss, ist abhängig von den tatsächlichen Immissionen des Gewerbebetriebes und kein aus sich heraus feststehender absoluter Begriff.
Als Orientierung ist dabei auf das BImSchG (TA Lärm, TA Luft) und die Richtlinie für Schallschutz im Städtebau zurück zu greifen. Dabei geht jedoch der städtebauliche Begriff der Störung über den immissionsschutzrechtlichen Begriff hinaus und zielt auch auf Begleiterscheinungen, wie beispielsweise Ab- und Zufahrtsverkehr, Besucherverkehr, Öffnungszeiten etc., ab.
Die Prüfung aller relevanten Sachverhalte erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens und unter Einbeziehung der planungsrechtlichen Stellungnahme durch die Bauaufsicht und das Stadtplanungsamt.
Lüdtke


Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Girls’ Day in Marzahn-Hellersdorf – ein Tag als Bezirkspolitikerin
Wir haben uns gemeinsam mit der SPD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf und der Fraktion von Die Linke Marzahn-Hellersdorf am bundesweiten Girls’ Day beteiligt. Mit dem gemeinsamen Format „Ein Tag als Bezirkspolitikerin“ erhielten Mädchen der 7.-10. Klasse aus diversen Schulen in Berlin die Möglichkeit, die Arbeit in der Kommunalpolitik aus nächster Nähe kennenzulernen, demokratische Entscheidungsprozesse besser zu verstehen und sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie politische Mitgestaltung im Bezirk konkret funktioniert.
Im Rahmen der Veranstaltung bekamen die Teilnehmerinnen Einblicke in die Aufgaben der Bezirksverordnetenversammlung, des Bezirksamtes, in die Arbeit der Fraktionen sowie in die politischen Abläufe auf kommunaler Ebene. In Gesprächen mit Mandatsträgerinnen konnten Fragen gestellt, Erfahrungen ausgetauscht und politische Themen diskutiert werden.
weiterlesen »
Weiterlesen »
Ein Baumsofortprogramm für Marzahn-Hellersdorf
Unser Antrag, im Frühjahr 2026 möglichst viele offene Baumscheiben im Bezirk zu bepflanzen, wurde von uns nochmal als Priorität in die Bezirksverordnetenversammlung am 23.04.2026 eingebracht. Ziel des Antrags aus dem letzten Jahr war es, bis zum 31.12.2025 eine Liste der bepflanzbaren Baumscheiben aus dem Grünflächeninformationssystem zu erstellen, die Pflanzung für die erste Phase 2026 vorzubereiten und die Bäume in Baumschulen vorzubestellen.
weiterlesen »
Weiterlesen »
Bäume für Chill-Hain gefällt – Wir setzen uns weiterhin für den Erhalt der verbliebenen Bäume ein!
Wir haben einen Antrag in die Bezirksverordnetenversammlung eingebracht, um die Bäume auf dem Grundstück am Auerbacher Ring zu erhalten und in den geplanten Chill-Hain zu integrieren.
Am Auerbacher Ring entsteht derzeit eine neue Schule, die auch einen sogenannten „Chill-Hain“ erhalten soll – einen Ort, an dem sich die Schüler*innen entspannen und erholen können. Im Zuge der Baumaßnahmen wurden jetzt Bäume gefällt, da diese der Bauplanung im Weg standen. Laut Bezirksamt war das Fällen der Bäume aufgrund der Bauarbeiten notwendig. Es wurden auch Ausgleichspflanzungen vorgenommen, um die verlorenen Bäume zu kompensieren.
weiterlesen »
Weiterlesen »