KA 222/VIIch frage das Bezirksamt:
Nach welchen Kriterien wird ein Gewerbebetrieb als nicht wesentlich störend eingestuft – Ausweisung M2, gemischte Baufläche und von wem?
Bei der planungsrechtlichen Beurteilung von Gewerbebetrieben ist hinsichtlich ihrer Zulässigkeit auf die von ihnen ausgehenden Störungen abzustellen.
Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass in einem Bereich, der in einem Bebauungsplan als Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzt ist, Rücksicht auf die gleichermaßen zulässige Wohnnutzung zu nehmen ist.
Entsprechend der allgemeinen Zweckbestimmung dient das Mischgebiet im Sinne des § 6 BauNVO dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. In Abs. 2 sind unter Punkt 1.-8. die allgemein zulässigen Nutzungen aufgeführt. Dabei ist beachtlich, dass im Mischgebiet das Wohnen und die gewerblichen Nutzungen gleichberechtigt nebeneinander stehen. Funktionsbedingt ist somit, anders als im Allgemeinen Wohngebiet, eine gewisse Störung typisch und hinzunehmen.
Wohnverträgliche Gewerbebetriebe und Wohnen können bzw. sollen im Mischgebiet vermischt werden, da diese Struktur eine städtebauliche Vielfalt hinsichtlich der Nahversorgung als auch für die Nähe von Arbeiten und Wohnen ermöglicht und damit positive Effekte erbringt.
Soweit Gewerbebetriebe hinsichtlich ihrer Immissionen nicht wohnverträglich, d.h. mehr als nur nicht wesentlich störend sind, ist eine räumliche Trennung erforderlich.
Wann von einer Störung, die mehr als nicht wesentlich störend ist, ausgegangen werden muss, ist abhängig von den tatsächlichen Immissionen des Gewerbebetriebes und kein aus sich heraus feststehender absoluter Begriff.
Als Orientierung ist dabei auf das BImSchG (TA Lärm, TA Luft) und die Richtlinie für Schallschutz im Städtebau zurück zu greifen. Dabei geht jedoch der städtebauliche Begriff der Störung über den immissionsschutzrechtlichen Begriff hinaus und zielt auch auf Begleiterscheinungen, wie beispielsweise Ab- und Zufahrtsverkehr, Besucherverkehr, Öffnungszeiten etc., ab.
Die Prüfung aller relevanten Sachverhalte erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens und unter Einbeziehung der planungsrechtlichen Stellungnahme durch die Bauaufsicht und das Stadtplanungsamt.
Lüdtke
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Eltern fordern Tempo 30 auf der Heesestraße
Die Heesestraße und die Heerstraße in Biesdorf liegen im Einzugsgebiet der Fuchsberg Grundschule. Viele Kinder müssen diese Straßen täglich überqueren. Jedoch gibt es auf den von mehreren Buslinien befahrenen Straßen zwischen zwei Tempo-30-Zonen eine Tempo-50-Strecke, die vielen Eltern ein Dorn im Auge ist. Die neue Straßenverkehrsordnung bietet nun eine Möglichkeit das zu ändern. Deswegen haben wir einen Antrag beim Bezirksparlament eingereicht um dem Wunsch der Eltern endlich nachzukommen.
weiterlesen »
Weiterlesen »
Keine Maßnahmen gegen Dürreschäden
Das Frühjahr 2025 verzeichnet die geringsten Niederschläge seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Die anhaltende Trockenheit hinterlässt enorme Schäden für die städtische Vegetation und die Tierwelt im Bezirk. Da diese Situation ein schnelles Handeln erfordert, hat unsere bündnisgrüne Fraktion im Bezirksparlament einen dringlichen Antrag gestellt.
weiterlesen »
Weiterlesen »
Kein gemeinsames Gedenken mit der rechtsextremen AfD
Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt, was Demokrat*innen seit Jahren beobachten: Die AfD ist eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Für uns als Bündnis 90/Die Grünen in Marzahn-Hellersdorf ist daher klar: Ein gemeinsames Gedenken am Tag der Befreiung auf dem Parkfriedhof Marzahn kann und darf es mit der AfD nicht geben. Der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Marzahn-Hellersdorf hatte mit der Tradition gebrochen, dass die Zivilgesellschaft zum Gedenken einlädt, um eine Teilnahme der AfD zu verhindern. Stattdessen hat der Vorsteher selbst das Gedenken organisiert und auch die AfD-Fraktion sowie ihre Vertreter*innen eingeladen. weiterlesen »
Weiterlesen »