KA 186/VI
Ich frage das Bezirksamt::
1. Welchen Wert ordnet das Bezirksamt Schulgärten bei der Erziehung und Bildung von Kindern an Marzahn-Hellersdorfer Schulen zu?
2. Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen?
3. Wie ist der Stand der Entwicklung von Schulgärten im Bezirk?
4. Welche Defizite sieht das Bezirksamt?
5. Wie können diese Defizite in Zukunft abgebaut werden?
6. An welchen Schulen sind „funktionierende“ Schulgärten vorhanden?
7. Welchen Bedarf an Schulgartenflächen und Schulgartenarbeit gibt es, Anmeldungen, Anträge aus den Schulen?
8. Welcher Bedarf an Pflege (finanzielle Mittel, Personalaufwand, Sachkosten) durch andere Ämter ist bekannt?
9. Wie ist die Pflege dieser Schulgärten organisiert und abgesichert?
10. Welche Festlegungen, Vereinbarungen, Unterstützung gibt es durch Schulamt, Grünflächenamt?
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt wie folgt Auskunft:
Die Beantwortung der Fragen erfolgte in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf, sowie nach Auswertung der Abfrage aller Grund- und Sonderschulen des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf.
zu 1.)
Grundsätzlich wird der Erziehung und Bildung von Kindern an Marzahn-Hellersdorfer Schulen ein hoher Wert beigemessen. Gem. Schulgesetz gibt sich jede Schule im Rahmen der Eigenverantwortung der Schulen ein Schulprogramm in dem sie darlegt, wie sie den Bildungs- und Erziehungsauftrag und die Grundsätze seiner Verwirklichung ausfüllt. An den Grund- und Sonderschulen werden die allgemeinen Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten vermittelt. Im Rahmen des vorfachlichen Unterrichts kann Schulgartenunterricht bzw. Schulgartentätigkeit angeboten werden. Der Rahmenlehrplan für Grund- und Sonderschulen bietet dabei den Schulen einen hinreichend großen Entscheidungsspielraum für die aktive Gestaltung ihres Schulprogramms. Es gibt allerdings keine gesonderten Lehrerstunden für Schulgartenunterricht.
zu 2.)
Es liegen keine gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Schulgärten bzw. für Schulgartenunterricht vor. Siehe auch Beantwortung der Frage 1.
zu 3)
Es wird auf die beiliegende Anlage verwiesen.
zu 4.)
Defizite werden weniger in den Flächen als in der Kontinuität der Pflege gesehen. Ein Problem stellt aus Sicht der Senatsverwaltung die Pflege der Schulgärten in den Sommerferien dar. Erfahrungsgemäß weisen Schulgärten an Schulen, die keine Ferienstützpunkte sind, nach den Ferien erhebliche Verwahrlosungsmerkmale auf.
zu 5.)
Es liegt im Ermessen der entsprechenden Schulen, diese Defizite zu beseitigen. Dem Schul- und Sportamt und dem Natur- und Umweltamt lagen und liegen keine entsprechenden Anfragen um Unterstützung aus den Schulen vor.
zu 6.)
Es wird auf die beiliegende Anlage verwiesen.
zu 7.)
Hinsichtlich des Bedarfs an Schulgartenflächen wird auf die beiliegende Anlage verwiesen.
Der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Außenstelle Marzahn- Hellersdorf, liegen keine zusätzlichen Bedarfe bzw. Anmeldungen an Schulgartenarbeit vor.
zu 8.)
Es ist kein Bedarf an Pflege durch andere Ämter bekannt.
zu 9.)
Die Pflege der Schulgärten wird durch die betreibenden Schulen organisiert und abgesichert. Gem. der beiliegenden Anlage erfolgt die Pflege i. d. R. durch die Schülerinnen und Schüler bzw. einzelne Schulklassen im Rahmen der Einbindung in den Sachkunde- bzw. Nawi- Unterricht. Eine Schule hat einen Schulgartenverantwortlichen eingesetzt, der die Betreuung und Pflege organisiert.
zu 10.)
Es sind keine Festlegungen und Vereinbarungen bzw. Anfragen um Unterstützung durch das Schul- und Sportamt bzw. durch das Natur- und Umweltamt bekannt.
Komoß
Die angesprochene Anlage finden Sie hier und KA 186/VI.


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