Antrag 1161/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Aufgaben einer Energiebeauftragten entsprechend dem Berliner Energiespargesetz (BEnSpG) zu erfüllen. Dazu ist
1. die Stelle einer Energiebeauftragten einzurichten.
2. nachzuweisen, wie die Aufgaben nach § 20 des Gesetzes (BEnSpG) in den letzten drei Jahren ohne eigene Stelle umgesetzt und erfüllt wurden.
3. darzustellen, wie die anstehenden Aufgaben bis zur Einrichtung dieser Stelle konkret im Bezirk Marzahn-Hellersdorf erfüllt werden.
Der BVV ist bis zur Sitzung im Januar 2009 zu berichten.
Begründung:
Der Antrag der bündnisgrünen Fraktion DS 0702/VI wurde abgelehnt. Dabei wurde von Frau Pohle begründet (sowohl in der BVV als auch in den entsprechenden Ausschüssen), dass die Aufgaben einer Energiebeauftragten durch die jeweiligen Kolleginnen in den Fachabteilungen erfüllt und ausgeführt werden, ohne dass eine eigene Stelle dafür existiert. Die Nachfragen in den Ausschüssen, die Beantwortung zahlreicher mündlicher und schriftlicher Anfragen im Verlauf des Jahres 2008 durch die bündnisgrüne Fraktion haben ergeben, dass dem nicht so ist, z. B. bezogen auf den der BVV jährlich vorzulegenden Bericht (vgl. § 20 (2) Punkt 5).Vgl. DS KA 148/VI, 189/VI, DS 1117/VI u. a. Insbesondere fehlt damit eine solide Basis und Datenerfassung um gezielte investive Umgestaltungs- und Baumaßnahmen, aber auch Reparaturen zur Einsparung von Energie und damit insbesondere zur notwendigen Kosteneinsparung planen und umsetzen zu können (vgl. §6 des BEnSpG). Daher ist dieses Thema wieder dringendst auf die Tagesordnung zu setzen. Seit dem Zwischenbericht durch Frau Pohle im Januar 2008 zur DS 0396/VI-20 gab es keine Aktivitäten, bzw. eine Abschlussinformation. Der Aufbau des Facility-Managements muss von Anfang an eng mit dem Energie-Management verbunden werden.


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