KA 091/VI
1. Ist das Bezirksamt seiner Zusage, „mit den Mobilfunknetzbetreibern die Informationspflichten erneut zu besprechen“, nachgekommen?
Wann, mit welchen Betreibern?
2. Was ist zur Gewährleistung der Einhaltung festgelegt, vereinbart worden?
3. In welchen weiteren Punkten nimmt das Bezirksamt –auch entsprechend den „Vereinbarungen zwischen Mobilfunknetzbetreibern, Bundesregierung und Kommunen“ Einfluss auf die Entwicklung des Mobilfunks im Bezirk?
Bezug auf Beantwortung der Großen Anfrage DS 445/VI am 28.6.2007 durch Herrn BStR Lüdtke
1. Nein, das Bezirksamt hat mit den Netzbetreibern noch nicht darüber gesprochen. Es ist vorgesehen, das im Rahmen der gemeinsamen Informationszusammenkünfte für die Planungen zum Netzausbau zu tun. Dazu wurde mit den Mobilfunkbetreibern als Termin der 22.11.2007 vereinbart, bei dem die erforderlichen Absprachen zur Sicherung der Informationsflüsse getroffen werden.
2. Siehe unter 1!
3. Das Bezirksamt ist über die bestehenden bauordnungsrechtlichen Belange hinaus nicht in der Lage, Einfluss auf die Entwicklung des Mobilfunks im Bezirk zu nehmen. Unabhängig davon wird das Bezirksamt kontinuierlich die Mobilfunkbetreiber darauf hinweisen, dass an sensiblen Orten möglichst keine Sendeanlagen errichtet werden.
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