Drs. 051/VIDie BVV möge beschließen:
1. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine Gewährung von Weihnachtsbeihilfen für 2007 in Höhe von 80,00 EUR für den Haushaltsvorstand und 60,00 EUR für Haushaltsangehörige von Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II und der Grundsicherung (SGB XII) möglich ist.
2. Das Bezirksamt wird weiter ersucht, bei der Aufstellung der nächsten Haushaltspläne des Landes Berlins eine entsprechende Weihnachtsbeihilfe zu berücksichtigen und mit den Jobcentern alle für die Auszahlung erforderlichen Vereinbarungen zu treffen.
Das Bezirksamt soll in der BVV-Sitzung im Januar jeden Jahres über die Anzahl der Anträge und Höhe der Auszahlungen berichten.
Begründung:
1. Die Bestimmungen der Verordnung zur Durchführung des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelsatzverordnung – RSV), das auch auf die Regelleistungen des § 20 SGB II übertragen wurde, sehen leider vor, dass die im BSHG aufgeführten einmaligen Leistungen, wie die Weihnachtsbeihilfe, nicht mehr gewährt werden. Der erforderliche Mehraufwand für das Weihnachtsfest oder Geschenke für Angehörige (Kinder) kann auch nicht angespart werden, weil sonst andere notwenige Anschaffungen und Reparaturen nicht mehr möglich wären.
2. Die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 trifft die Bezieherinnen von ALG II im besonderen Maße, da von der Regierungsseite zwar die höheren Steuern beschlossen wurden, wohlweislich aber der Grundbedarf nicht angepasst wurde. Das verschärft den sozialen Abstieg der Betroffenen und ist auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
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