Die vielen Baumfällungen beim Abriss (für den Neubau) des Aldi-Marktes in der Hellersdorfer Straße in Kaulsdorf hat zu Fragen geführt. Wir haben beim Bezkirksamt nachgefragt (KA-137/VIII).
1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden auf dem Aldi-Grundstück Hellersdorfer Straße/Ecke Gülzower Straße Bäume gefällt? Lag eine Fällgenehmigung vor?
Die von ALDI bevollmächtigte Grundstücksgesellschaft hat mit Datum vom 06.12.2016 (Eingang 13.12.2016) einen Antrag auf Fällung der betroffenen Bäume gestellt.
Mit gleichem Datum wurde der Antrag im Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt.
Auf Grundlage von § 5 Abs. 5 der BaumSchVO wurde die Ausnahmegenehmigung zur Fällung der Bäume mit Bescheid vom 13.02.2017 erteilt.
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