Die Bauarbeiten für den REWE Einkaufsmarkt in der Hönower Straße verzögern sich zwar ein wenig, wir haben den Schutz der Linden trotzdem in der BVV thematisiert. Das Bezirksamt bekennt sich demnach in der Antwort auf unsere Anfrage dazu die Bäume vor Beschädigungen zu schützen und in den Gehweg zu integrieren.
Kleine Anfrage von Nickel von Neumann (KA-014/VIII)
Ich frage das Bezirksamt:
1.) Wann beginnen die Bauarbeiten für den REWE Einkaufsmarkt in der Hönower Straße?
2.) Ist eine Baugenehmigung erteilt bzw. wann wird sie erteilt?Ein Bauantrag liegt der zuständigen Bauaufsichtsbehörde noch nicht vor. Ein konkreter Termin ist ebenso noch nicht bekannt.
3.) Wie werden die durch den BVV Beschluss (DS 0494/VII v. 14.09.2012) geschützten Linden vor Beschädigungen geschützt bzw. ist der Bauherr über diesen Schutz informiert worden?
Der Schutz der fünf Linden wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren XXIII-3-2 VE berücksichtigt. Zwei der genannten Linden werden als zu erhaltende Bäume im VE-Plan festgesetzt; ihr Erhalt ist mit dem Vorhabenträger (REWE) abgestimmt. Ihr Standort liegt außerhalb des Baufensters für die Errichtung des neuen Einkaufscenters.
Die drei weiteren Linden befinden sich unmittelbar westlich angrenzend im Bereich der Straßenverkehrsfläche, unmittelbar südlich angrenzend an die S-Bahnbrücke. Dieser Teilbereich der Straßenverkehrsfläche, die bereits mit dem festgesetzten Bebauungsplan XXIII-3 so festgelegt wurde, ist noch Teil des im Eigentum der REWE befindlichen Grundstücks Hönower Str. 80; eine Übertragung der Teilfläche an Berlin ist im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan geregelt.
Abweichend zu den beiden erstgenannten Linden ist hier kein Bestandsschutz im VE-Plan vorgesehen, da die Ausgestaltung von Verkehrsflächen nicht Gegenstand von Bebauungsplänen ist und darüber hinaus dies eine nicht gebotene Doppelbindung darstellen würde, da das Ziel des Erhalts als einvernehmlich abgestimmtes Ziel der weiteren Planung zugrunde liegt. Dem entsprechend sieht die Planung für diesen Teil der Straßenverkehrsfläche den Erhalt der Linden vor.



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