Der illegale Einsatz von Streusalz führt jedes Jahr zu erheblichen Schäden im Bezirk. Wir haben dazu das Bezirksamt befragt (KA-318/VII). Aus den Antworten wird deutlich, dass das Bezirksamt diesen Schäden bisher kaum nachgeht – zum Schaden unserer Straßenbäume in Marzahn-Hellersdorf.
Unsere Fragen an das Bezirksamt und die Beantwortung:
- Welche Schäden sind dem Bezirk durch den illegalen Einsatz von Streusalz im Winterdienst entstanden?
- Wie viele Bäume sind von der sogenannten Salztrocknis betroffen?
- Welche Kosten kommen dadurch auf den Bezirk Marzahn-Hellersdorf zu?
- Wie kontrolliert der Bezirk den in Berlin verbotenen Einsatz von Streusalz im Winterdienst?
- Wie viele Verstöße gegen das Streusalzverbot gab es in den vergangenen 10 Jahren (Bitte pro Jahr aufschlüsseln)?
- Wie hoch ist das Bußgeld, mit dem der Verstoß gegen das Streusalzverbot geahndet wird?
- In welcher Höhe sind daraufhin Bußgelder durch festgestellte Verstöße an den Bezirk Marzahn-Hellersdorf gegangen?
- Wie viele Sondergenehmigungen zur Nutzung von Streusalz im Winterdienst sind im Bezirk Marzahn-Hellersdorf in den letzten 10 Jahren vergeben worden (Bitte pro Jahr und Menge des Streusalzes aufschlüsseln)?
- Nutzt der Bezirk Marzahn-Hellersdorf beim Winterdienst Streugut mit dem bekannten Umwelt-Qualitätssiegel “Der Blaue Engel”? Wenn nein, warum nicht?
Die Schäden, bedingt durch den Einsatz von Streusalz, werden nicht separat erfasst.
Hierzu können keine Angaben gemacht werden.
Es können keine Aussagen zu den Kosten getroffen werden.
Die Kontrolle erfolgt im Rahmen der Streifentätigkeit des Ordnungsamtes sowie auf konkrete Hinweise zum Einsatz von Streusalz.
In der Beantwortung kann nur bis zum Jahr 2006 zurückgegangen werden. Es gab nur sehr vereinzelt bestätigte Verstöße mit dem Tatvorwurf Einsatz von Streusalz.
Zwischen 2006 bis 2008 kein Verstoß / 2009=1 / 2010=1 / 2011=0 / 2012=1 / 2013=0.
Bei bestätigtem Verstoß erfolgt die Ahndung mit einen Verwarnungsgeld in Höhe von 35 € oder einem Bußgeld zwischen 50 bis 100 €.
2009 wurde das Verfahren nach Einspruch durch das Amtsgericht Tiergarten eingestellt. 2010 wurde ein Verwarnungsgeld von 35 ? und 2012 ein Bußgeld von 50 ? eingenommen.
Gemäß § 39 des Berliner Naturschutzgesetzes ist es verboten, Streusalz und andere Auftaumittel auf Grundflächen zu verwenden, die nicht in den Anwendungsbereich des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (BerlStrReinG) fallen.
Das Verbot des § 3 Absatz 8 des BerlStrReinG bleibt unberührt. Jährlich werden ca. 10 Anträge auf Befreiung von dem Streusalzverbot für Flächen, welche nicht dem BerlStrReinG unterliegen, gestellt. Antragsteller sind überwiegend produzierendes Gewerbe, Dienstleister, Feuerwehr, Krankenhäuser, meist mit Rangierbereichen für Schwerlasttransporte, Rampen. Die Befreiungen werden sehr restriktiv gehandhabt.
Zum Einsatz kommt in der Regel ein Gemisch von einem Teil Salz (NaCl) und neun Teilen Sand. Die Befreiungen besitzen eine Gültigkeit für 3 Jahre (Winter) und können auf Antrag verlängert werden. Der Einsatz des Sand-Salz-Gemischs auf privaten Flächen erfolgt witterungsabhängig bei Bedarf. Salzmengen sind daher nicht bekannt.
Der Winterdienst im Bezirk wird durch eine Firma durchgeführt. Gemäß Vertrag ist die Verwendung von Auftaumitteln ausnahmslos verboten. Laut Rücksprache mit dem Vertragspartner Firma Hygiea ist auch nur Sand oder Splitt in Anwendung gebracht worden.
Christian Gräff
Verwandte Artikel
Kein gemeinsames Gedenken mit der rechtsextremen AfD
Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt, was Demokrat*innen seit Jahren beobachten: Die AfD ist eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Für uns als Bündnis 90/Die Grünen in Marzahn-Hellersdorf ist daher klar: Ein gemeinsames Gedenken am Tag der Befreiung auf dem Parkfriedhof Marzahn kann und darf es mit der AfD nicht geben. Der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Marzahn-Hellersdorf hatte mit der Tradition gebrochen, dass die Zivilgesellschaft zum Gedenken einlädt, um eine Teilnahme der AfD zu verhindern. Stattdessen hat der Vorsteher selbst das Gedenken organisiert und auch die AfD-Fraktion sowie ihre Vertreter*innen eingeladen. weiterlesen »
Weiterlesen »
Irrsinn am Springpfuhl – CDU arbeitet gegen sich selbst
Am Helene-Weigel-Platz sollen laut dem CDU-geführten Bezirksamt die West- und die Ostseite des Platzes bebaut werden und somit insgesamt 430 neue Wohnungen entstehen. Während sich Anwohnende und unsere grüne Fraktion gegen eine zu hohe Bebauung des Platzes wehren, überraschen der CDU-Abgeordnete Christian Gräff und der CDU-Fraktionsvorsitzende Johannes Martin mit einem Flugblatt. Auf dem Flyer wird eine Bebauung der Westseite vollständig abgelehnt – entgegen der Pläne ihrer Parteikollegin und Stadträtin Heike Wessoly.
„Daher setzen wir uns im Kommunalparlament dafür ein, dass die Hochhauspläne nicht weiter verfolgt werden“, heißt es in dem Flugblatt. Diese Darstellung deckt sich allerdings kaum mit der Realität. Immerhin hat ein CDU-geführtes Bezirksamt, unter der Führung einer CDU-Stadträtin diese Pläne erstellt und sie bis zuletzt im Kommunalparlament auch verteidigt.
weiterlesen »
Weiterlesen »
Einwohnerantrag zum Helene-Weigel-Platz
In der März-Sitzung des Bezirksparlaments haben Anwohnende dem Parlament einen Antrag überreicht, für den sie mehr als 2.000 Unterschriften gesammelt haben. In diesem Antrag fordern die Anwohnenden um den Helene-Weigel-Platz einen Bebauungsplan für die dort geplanten neuen Hochhäuser. In der Vergangenheit haben die Fraktionen der CDU und SPD einen solchen Bebauungsplan abgelehnt.
Ursprünglich sollten neue Hochhäuser mit bis zu 18 Stockwerken in der Nähe des Platzes entstehen. Dafür sollte das Nahversorgungszentrum abgerissen werden. Seitdem diese Pläne publik wurden, haben sich Anwohnende – zusammen mit unserer grünen Fraktion – dagegen gewehrt. Dabei konnte bereits erreicht werden, dass die Pläne angepasst wurden. Die geplanten Türme wurden damit auf 10-15 Etagen gestutzt.
weiterlesen »
Weiterlesen »