Drs. 1626/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
1. den sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ergebenden Rechtsanspruch zu gewährleisten.
2. alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) im Jahr 2010/11 innerhalb des vom Landesgesetzgeber vorgegebenen Budgets für die Hilfen zur Erziehung zu bleiben.
3. weiterhin für eine bedarfsgerechte Finanzierung der HzE im Land Berlin einzutreten. Insbesondere die vollständige Abfederung des Fallzahlrisikos ist weiterhin einzufordern.
4. die strikte Ausgabenkontrolle im Bereich der Hilfen zur Erziehung fortzusetzen und die Erfahrungen und Modelle aus der berlinweiten Arbeitsgruppe, insbesondere für die Vollzeitpflege, Tagesgruppen und Mutter-Kind-Unterbringungen, hierbei mit einzubeziehen.
5. sich aktiv bei der Umsetzung der vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossenen Zielvereinbarung zum Fachcontrolling HzE einzubringen, wobei der Schwerpunkt dabei die Betrachtung der stationären Hilfen ist.
6. zu prüfen, ob durch eine bessere Verzahnung mit bestehenden präventiven Angeboten weitere Synergieeffekte durch Kinder- und Jugendhilfezentren und Stadtteilzentren zu erzielen sind.
7. die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Schule, Jugendhilfe, Gesundheit und Soziales sowie der Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung weiter zu intensivieren mit dem Ziel der weiteren Bündelung von materiellen und personellen Ressourcen, um durch gemeinsame präventive Angebote und niedrigschwellige Hilfen den weiteren Anstieg von Fallzahlen möglichst zu vermeiden.
8. den Jugendhilfe- und den Hauptausschuss vierteljährlich über die Ausgabensituation im Bereich der HzE zu informieren und auf Risiken aufmerksam zu machen.
Begründung:
Die Begründung ergibt sich aus den bestehenden Haushaltsrisiken, da ab dem Jahr 2010 Überschreitungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung vom Land Berlin nur noch zu 50% abgefedert werden, sowie aus der Notwendigkeit der Fortsetzung des Konsolidierungskurses des Bezirkes.
interfraktionell


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