Wie jeden Sommer fragen wir als Bündnisgrüne Fraktion regelmäßig zum Stand der Baumbewässerung in Marzahn-Hellersdorf nach, welche finanzielle Mittel dafür zur Verfügung stehen und welche Maßnahmen geplant sind. Leider konnte unser Vorschlag aus 2023 für die Bewässerung von Straßenbäumen durch Tiefenbohrung aus personellen Gründen noch nicht umgesetzt werden. Die weiteren Antworten können sie hier nachlesen:
Frage 1: Welche finanziellen Mittel stehen dem Bezirk für die Baumbewässerung in diesem Jahr zur Verfügung?
Im Rahmen der Jungbaumpflege werden Gießringe angelegt, Bäume gewässert und gedüngt. Ziel ist die Entwöhnung von regelmäßigen Wassergaben. Sondermittel zur Stärkung des Berliner Baumbestandes wurden beantragt. Über die Stadtbaumkampagne der Senatsverwaltung werden im Bezirk ebenso Bäume gepflanzt, gedüngt und gewässert. Aufgrund der Fülle an Einzelmaßnahmen lässt sich die Wässerung nicht herausrechnen und eine Gesamtmenge nicht bestimmen (siehe Frage 2).
Frage 2: In welchem Maße führt das Straßen- und Grünflächenamt die Bewässerung selbst durch und mit welchen weiteren Firmen wurden dazu Verträge in welcher Höhe abgeschlossen?
Dem Straßen- und Grünflächenamt steht ein Wasserfahrzeug zur Verfügung. Hier werden vorrangig Grünanlagen, Spielplätze und Stadtplätze mit Stauden, Sträuchern und jungen Bäumen gewässert, die sich in Entwicklungspflege in Eigenregie befinden. Die Bewässerung von Jungbäumen in Vergabe erfolgt auf Schul- und Sportfreiflächen, an Straßenbäumen und in Grünanlagen mit hoher Anzahl an Jungbäumen im Rahmen einer Entwicklungspflege oder im Zuge der Entwöhnung. In diesem Jahr sind für die Jungbaumpflege durch Firmen ca. 200.000 € vorgesehen. Hinzu kommen beauftragte Wässerungen im Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bei Neubaumaßnahmen/Umgestaltungen z.B. auf Schulhöfen, in Jugendeinrichtungen, bei Straßenbau, Radwegebau und in Grünanlagen.
Frage 3: Wurde die von der Bündnisgrünen Fraktion im Jahr 2023 eingebrachte Idee der Bewässerung von Straßenbäumen durch Tiefenbohrung (Drucksache -1291/IX) bereits in Marzahn-Hellersdorf erprobt?
Das ist derzeit personell leider nicht leistbar.
Frage 4: Welche weiteren Maßnahmen plant der Bezirk um die Bewässerung der Straßenbäume zu gewährleisten, ist z.B. die zusätzliche Einrichtung von Straßenpumpen oder Standrohren geplant?
Das Einrichten von Straßenpumpen oder Standrohren ist nicht so ohne weiteres möglich. Standrohre laufen über die Berliner Wasserbetriebe. Hier müsste eine entsprechende Genehmigung eingeholt werden. Standortrohre werden jedoch nicht für solche Maßnahmen freigegeben, da Standrohre Personen oder Firmenbezogen rausgegeben werden um eine Abrechnungsgrundlage für die entzogene Wassermenge zu erhalten.
Frage 5: Plant das Bezirksamt Anwohner*innen oder Schüler*innen langfristig einzubeziehen z.B. durch Bezirksamt organisierte Gießaktionen, die Begrünung von Baumscheiben, die Ausgabe von Bewässerungsbeuteln, o.ä.?
Bei Baumpflanzungen ist immer eine Fertigstellungspflege (1 Jahr) und Entwicklungspflege (3-5 Jahre) mitvereinbart. Hier sind Gewährleistungen zu beachten und somit darf hier keine weitere Wässerung erfolgen. Ältere (Jung-)Bäume sollen entwöhnt werden. Hier sind in größeren Abständen (je nach Alter, 14-tägig bis monatlich) Wassergaben von 100 l pro sicherzustellen. Andernfalls kann ein Baum sich nicht ausreichend am Standort etablieren und bleibt somit abhängig von dauerhaften Wassergaben. Bei längeren Trockenperioden informiert die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt über geeignete Maßnahmen.
Das Anliegen wird unterstützt. Die Ausgabe von Wassersäcken ist eine gute Aktion. Viele Anwohner gießen auch direkt vor dem Haus. Wenn eine Idee an das Bezirksamt herangetragen wird, besteht die Bemühung diese auch umzusetzen.



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Mit der Vorlage Nr. 1597/VI vom 7. Oktober 2026 will das CDU-geführte Bezirksamt dem Vorhaben des Projektentwicklers Laborgh auf der ehemaligen Kleingartenanlage zustimmen: 304 Wohnungen in elf Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen und Tiefgarage. Erlaubt wären dort heute nur Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Geschossen – das räumt die Vorlage selbst ein. Der Bebauungsplan, der das ändern soll, ist nicht fertig: Die zahlreichen Einwendungen aus der Nachbarschaft sind noch gar nicht ausgewertet. Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“, einer befristeten Sonderregel im Baugesetzbuch, möchte das Bezirksamt einfach an ihnen vorbei genehmigen.
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