In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zu Parkplätzen im Bezirk bezog sich das Straßen- und Grünflächenamt auf einen sogenannten “Parkdruck”. Wir wollten wissen, wie dieser ermittelt wird und ob andere verkehrstechnische Interessen, wie z.B. den Platzbedarf von zu Fuß gehenden Menschen auf einem Gehweg, das Verlangen nach sicherer Radinfrastruktur oder die Belastung der Anwohnenden durch Abgase und Lärm an Hauptstraßen durch ähnliche Kennzahlen ausgedrückt werden. Mit der Beantwortung unserer schriftlichen Anfrage wurde deutlich, dass das Bezirksamt den sogenannten “Parkdruck” nur anhand der “augenscheinlichen Auslastung” abschätzt.
Während für die Schaffung neuer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder oder für die Feststellung anderer Bedarfe im Straßenverkehr umfangreiche Analysen betrieben werden, reicht scheinbar bei den vorhandenen Kapazitäten von Parkplätzen nur eine subjektive Schätzung. Kein Wunder also, dass für die Schaffung neuer Infrastruktur, abseits der Straße, viel mehr Zeit in Anspruch genommen werden muss, als für die Schaffung von Parkraum.
Frage 1: In der Beantwortung der Anfrage KA-069/IX spricht das Bezirksamt von „enormem Parkdruck“. Wie genau definiert das Straßen- und Grünflächenamt den Begriff „Parkdruck“?
Wenn eine Fläche, die im öffentlichen Straßenland als Parkfläche mit entsprechender Kapazität genutzt wird und mehr Nutzer hat als Stellflächen zur Verfügung steht, wird von einer hohen Nutzung und einer hohen Nachfrage ausgegangen. Das kann auch als hoher Parkdruck bezeichnet werden, da viele Anlieger das gleiche Park-Bedürfnis haben und nicht alle einen Platz bekommen können.
Frage 2: Anhand welcher Kennzahlen und Daten ermittelt das Bezirksamt den „Parkdruck“ und in welcher Einheit wird dieser erfasst?
Es werden vom SGA keine Kennzahlen oder Daten diesbezüglich ermittelt oder erfasst. Die Einschätzung der Parkplatzsituation zeigt sich aus der augenscheinlichen Auslastung der Parkplätze sowie den Hinweisen und Beschwerden der Anlieger in den entsprechenden Gebieten.
Frage 3: Wird „Parkdruck“ für jede Straße einzeln, separat oder pauschal für jede Nachbarschaft ermittelt und wo können die erhobenen Daten eingesehen werden?
Siehe Antwort auf die Frage 2.
Frage 4: Gibt es Vergleichszahlen zum „Parkdruck“ mit anderen Berliner Bezirken oder Gemeinden in Brandenburg?
Nein.
Frage 5: Wie hoch ist der „Parkdruck“ in der Köpenicker Straße, der Gülzower Straße, der Hellersdorfer Straße, der Märkischen Allee und der Allee der Kosmonauten?
Diese Frage kann so nicht beantwortet werden. Für Straßen in dieser Länge, kann die Antwort nicht verallgemeinert werden. Hierfür ist es notwendig, genaue Abschnitte zu benennen.
Frage 6: Erhebt das Bezirksamt ähnliche Kennzahlen für andere verkehrstechnische Interessen, um z.B. den Platzbedarf von zu Fuß gehenden Menschen auf einem Gehweg, das Verlangen nach sicherer Radinfrastruktur oder die Belastung der Anwohnenden durch Abgase und Lärm an Hauptstraßen auszudrücken?
Da keine Kennzahlen zur Parksituation erhoben werden, können diese auch nicht mit anderen verkehrstechnischen Interessen verglichen werden.
Frage 7: Welche Grenzwerte für den „Parkdruck“ gelten aus Sicht des Bezirksamtes, um eine Abwägung zwischen diesem Wert und anderen Interessen zu ermöglichen?
Grenzwerte, wie sie hier angefragt werden, ermittelt oder erfasst das SGA nicht. Das Bezirksamt und das SGA sind bemüht, alle Nutzungsinteressen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten, den geltenden Rechtsvorschriften und den Erfordernissen des Mobilitätsgesetztes gleichermaßen zu berücksichtigen.



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