In einer kleinen Anfrage (KA-193/VII) haben wir das Bezirksamt gefragt, welche Gründe es gibt, die Regenbogenfahne nur am 22. Juni 2013 zum Christopher-Street-Day vor dem Rathaus Marzahn-Hellersdorf zu hissen? Wir halten es für wünschenswert, die Flagge eine ganze Woche zu hissen.
Da es sich bei der Regenbogenfahne um eine nicht hoheitliche Flagge handelt, ist für die Zustimmung zur Beflaggung an Dienstgebäuden nach § 5 Satz 1 der Beflaggungsverordnung die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig. Mit Schreiben vom 15.05.2013 wurde dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die Zustimmung für eine Beflaggung mit der Regenbogenfahne am 22. Juni 2013 erteilt. Darüber hinaus stimmte die Senatsverwaltung nur der Beflaggung anlässlich der Respect Gaymes am 01. Juni 2013 zu.
kleine Anfrage “Zur Regenbogenfahne vor dem Rathaus Marzahn-Hellersdorf” – KA-193/VII (17.04.2013)
Dem Arbeitsplan der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf für 2013 ist zu entnehmen, dass die Beflaggung mit der Regenbogenfahne vor dem Rathaus Marzahn-Hellersdorf nur für den 22. Juni 2013 vorgesehen ist.
Ich frage das Bezirksamt:
- Welche Gründe liegen konkret vor, die Regenbogenfahne nur am 22. Juni 2013 zum Christopher-Street-Day vor dem Rathaus Marzahn-Hellersdorf zu hissen?
- Wäre es denkbar, die Flagge eine ganze Woche zu hissen?
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
In dem Arbeitsplan der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für 2013 wird auf den Aktionstag am 22. Juni 2013 anlässlich des 35. Christopher-Street-Day hingewiesen. Insgesamt war kein Zusammenhang zum tatsächlichen zeitlichen Umfang für die Beflaggung mit der Regenbogenfahne beabsichtigt, weil bei der Erstellung des Arbeitsplanes nicht absehbar war, welche Regelungen hierzu aus der Senatsverwaltung für Innerses und Sport erfolgen werden.
Da der Christopher-Street-Day (CSD) in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, wird der offizielle Akt der Fahnenhissung im Beisein des Bezirksbürgermeisters, von Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksverordnetenversammlung und des Bezirksamtes sowie der Presse, die dazu ebenfalls eingeladen werden wird, am 21.06.2013 um 11.30 Uhr vor dem Rathaus auf dem Alice-Salomon-Platz 3 erfolgen. Der gesamte zeitliche Rahmen der Beflaggung wird sieben Tage betragen (18. – 24.06.2013).
Zu 1. und 2.:
Da es sich bei der Regenbogenfahne um eine nicht hoheitliche Flagge handelt, ist für die Zustimmung zur Beflaggung an Dienstgebäuden nach § 5 Satz 1 der Beflaggungsverordnung die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig. Mit Schreiben vom 15.05.2013 wurde dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die Zustimmung für eine Beflaggung mit der Regenbogenfahne am 22. Juni 2013 erteilt. Darüber hinaus stimmte die Senatsverwaltung der Beflaggung anlässlich der Respect Gaymes am 01. Juni 2013 zu.
Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass das Bezirksamt bei bezirklichen Anlässen nach § 5 Satz 2 der Beflaggungsverordnung über weitere Anlässe entscheiden kann. In der Sitzung des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf vom 28.05.2013 hat sich das Bezirksamt dazu verständig, die Regenbogenfahne zu folgenden Terminen zu hissen:
Vom 31. Mai bis 03. Juni 2013 wird zu den Respect Gaymes, die gleichzeitig die Eröffnung der Pride Weeks darstellen, die Regenbogenfahne gehisst werden. Der Zeitraum wurde gewählt, weil die Respect Gaymes am Samstag, dem 01. Juni 2013, durchgeführt werden.
Vom 18. Juni bis 24. Juni 2013 hängt die Regenbogenfahne anlässlich des CSD an folgenden Standorten im Bezirk:
- Rathaus, Alice-Salomon-Platz 3
- Bürodienstgebäude am Helene-Weigel-Platz 8
- Bürodienstgebäude in der Riesaer Straße 94
Die Regenbogenfahne darf nicht am 17.06.2013 gehisst werden, da an diesem Tag der Jahrestag des 17. Juni 1953 begangen wird und eine hoheitliche Beflaggung durch das Bezirksamt vorzusehen ist.
Stefan Komoß
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