KA-089/VII
Zuständigkeitshalber wurde die o. g. Kleine Anfrage an die Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung und Umwelt zur Beantwortung weitergeleitet. Die Antwort ist als Anlage beigefügt.
Christian Gräff
Anlage
Sehr geehrter Frau Gittel,
die Fragen an das Bezirksamt beantworte ich für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wie folgt:
zu 1. Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm), Abteilung X, Tiefbau, Objektbereich Wasser, X OW für die Unterhaltung der fließenden Gewässer zweiter Ordnung zuständig. Diese Gewässer sind in dem Gewässerverzeichnis des Landes Berlin aufgeführt. Keine Unterhaltungszuständigkeit bei SenStadtUm ist für Straßenseitengräben, Eisenbahnseitengräben, zeitweilig wasserführende Gräben, Be- und Entwässerungsgräben gegeben. Deshalb können hierzu keine Aussagen getroffen werden.
An den Grabenböschungen der fließenden Gewässer zweiter Ordnung werden regelmäßig, idR. wöchentlich, Unratbeseitigungen durchgeführt. Zur Freihaltung des Abflussprofiles werden die Böschungen witterungsbedingt ein- oder zwei Mal im Jahr gemäht. Fallweise werden Ausspülungen der Böschungen bzw. Kaninchenlöcher aufgefüllt und angesät oder bei Einläufen auch geplastert. Zur Seuchenabwehr werden zusätzlich fallweise Ratten- und Bisambekämpfungen angeordnet. Neophyten wie der Riesenbärenklau und andere gesundheitsschädigende Pflanzen werden kurzfristig insbesondere zum Schutz spielender Kinder entfernt und entsorgt. Der Baumbewuchs auf den Böschungen wird jährlich in belaubtem und unbelaubtem Zustand kontrolliert und gepflegt. Dabei werden die Pflege- und Schnitt- sowie Fällmaßnahmen fallweise von speziellen Baumgutachtern festgelegt.
Ein pauschaliertes Pflegekonzept für alle fließenden Gewässer zweiter Ordnung gibt es nicht. Jedes Gewässer wird für sich individuell betrachtet und behandelt. Künftig wird es zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie individuelle Maßnahmenprogramme und Unterhaltungspläne geben. Für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist derartiges für das Gewässer Wuhle in Vorbereitung. Gesteuert wird die Umsetzung der Maßnahmen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm), Abteilung VIII, Referat VIII E. Hierbei sollen ökologische Verbesserungsmöglichkeiten am Gewässersystem unter Beachtung des Hochwasserschutzes geprüft und ausgeführt werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände sind zur Mitarbeit ausdrücklich aufgefordert und willkommen.
zu 2. Wie unter 1. aufgeführt, gibt es kein generelles Pflegekonzept. Jedes Gewässer muss in Abhängigkeit vom Ökosystem und den Anforderungen an den Hochwasserschutz individuell behandelt werden.
zu 3. Die fließenden Gewässer zweiter Ordnung sind in beigefügtem Auszug aus dem Gewässerverzeichnis des Landes Berlin aufgelistet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Haferburg
Anlage: Gewässerverzeichnis fließende Gew. 2.O. (Auszug für Marzahn-Hellersdorf)


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Mit der Vorlage Nr. 1597/VI vom 7. Oktober 2026 will das CDU-geführte Bezirksamt dem Vorhaben des Projektentwicklers Laborgh auf der ehemaligen Kleingartenanlage zustimmen: 304 Wohnungen in elf Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen und Tiefgarage. Erlaubt wären dort heute nur Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Geschossen – das räumt die Vorlage selbst ein. Der Bebauungsplan, der das ändern soll, ist nicht fertig: Die zahlreichen Einwendungen aus der Nachbarschaft sind noch gar nicht ausgewertet. Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“, einer befristeten Sonderregel im Baugesetzbuch, möchte das Bezirksamt einfach an ihnen vorbei genehmigen.
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