kleine Anfrage “Zum Energiebeauftragten” – KA-039/VII (12.03.2012)
Das BA wird um Auskunft gebeten:
1. Ist die Stelle des/der Energiebeauftragten besetzt?
Für den Energiebeauftragten wurde keine zusätzliche Stelle eingerichtet, sondern es wurden die Aufgaben des Energiebeauftragten der stellvertretenden Gruppenleitung in der Fachtechnik des Fachbereiches Baumanagement der Serviceeinheit Immobilien übertragen.
2. In welcher Service-Einheit ist sie untergebracht?
Siehe 1.
3. Welche Aufgaben werden durch den/die Energiebeauftragte(n) aktuell bearbeitet?
Der Energiebeauftragte wirkt an folgenden Aufgaben und Projekten mit:
- Erstellung des Klimaschutzkonzeptes des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf
- Einbau von Mini-KWK-Anlagen an 4 Schulstandorten über UEP-II-Förderung
- Erarbeitung eines Energiesparkonzeptes für das denkmalgeschützte Rathausgebäude Helene-Weigel-Platz 8
- Vorbereitung eines Projektes zur Nutzung von Abwasserrückgewinnung
- Vorbereitung eines Projektes zur Einführung von Elektromobilität im Fuhrpark des Bezirksamtes
- Vorbereitung von verschiedenen Maßnahmen zur Energieeinsparung an den bezirklichen Liegenschaften (Austausch der Beleuchtungsmittel, Abluftwärmerückgewinnung, Aufbau einer Gebäudeleittechnik)
- Aufbau einer zentralen digitalen Erfassung und Auswertung der Medienverbräuche (Energiedatenbank)
4. Hat der Bezirk eine(n) “Klimaschutzbeauftragte(n)”?
Derzeit wird ein Klimaschutzkonzept für den Bezirk unter Federführung der Abteilung Bürgerdienste und Facility Management erstellt, das eine Grundlage für das zukünftige Aufgabenportfolio eines Klimaschutzbeauftragten bilden soll. Ein Klimaschutzbeauftragter ist derzeit daher noch nicht benannt.
5. Wo werden die Aufgaben wahrgenommen?
Die Aufgaben zum Aufbau eines Klimaschutzmanagement werden im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes derzeit durch die Abteilung Bürgerdienste und Facility Management wahrgenommen. Nach Fertigstellung des Klimaschutzkonzeptes beabsichtigt das Bezirksamt die Beantragung der Förderung eines Klimaschutzmanagers; die Förderung kann sich auf bis zu 2 Jahre erstrecken.


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