Antrag – 0215/VII (21.02.2012)
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
– dass für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abschluss von Tarifverträgen analog den Tarifverträgen gemäß § 12a TGV für so genannte feste freie Mitarbeiter bei Sendeanstalten angestrebt werden. Die Tarifverträge sollen u.a. Regelungen zu folgenden Punkten enthalten:
- Ankoppelung der Honorare an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst Berlin,
- Honorarfortzahlung im Krankheitsfall,
- Mutterschutz
- Altersvorsorge
- Mindestbeschäftigungsumfang sowie
- Interessenvertretung der Arbeitnehmerähnlichen.
– dass eine juristisch belastbare Grundlage für eine institutionalisierte Kooperation von Schulen und Musikschule geschaffen und durch geeignete Maßnahmen sicher gestellt wird, dass bei Abschluss von Tarifverträgen die beteiligten Dozentinnen und Dozenten nicht benachteiligt werden,
– dass die Empfehlungen des Abschlussberichts der Kommission Berliner Volkshochschulen und Berliner Musikschulen vom Juli 2009 umgesetzt werden.
Begründung:
Zu 1.:
Die Dozent/-innen an VHS und Musikschule sind hochqualifiziert. Für eine Vielzahl von ihnen bildet die Tätigkeit die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz. Ihre berufliche Identität findet kaum Anerkennung. Sie leben in prekären Arbeitsverhältnissen und sehen nach Jahrzehnten der beruflichen Tätigkeit der Altersarmut entgegen. Für diesen Personenkreis ist eine Festanstellung wünschenswert, die der Bezirk aus eigenen Mitteln kaum bieten kann. Der Abschluss von Tarifverträgen entsprechend der Regelungen für die festen freien Mitarbeiter/-innen der Sendeanstalten schafft Entlastung und nimmt zumindest den Druck der andauernden existenziellen Verunsicherung aufgrund der derzeitigen Vertragsdauer und des Zeitraumes bis zur Zahlungsanweisung des erarbeiteten Honorars.
Zu 2.:
Die im Schulgesetz (§ 124 Absatz 3, Punkt 1 und 2 Schulgesetz) vorgesehene Zusammenarbeit führte zu den verschiedensten Kooperationsformen zwischen Schulen und Musikschule, die nach den vorgetragenen Bedenken der Deutschen Rentenversicherung und den sich daraus ergebenden Inhalten der geplanten Ausführungsvorschrift nicht aufrecht erhalten werden können. Die Einbeziehung der Musikschule in den regulären Schulbetrieb eröffnet Kindern – die mit entsprechenden Angeboten außerhalb der Schule nicht erreicht werden können – die Chance, ihr Potenzial zu entdecken und ihr Selbstvertrauen zu stärken. Damit diese wichtige Kooperation fortgesetzt werden kann, ist eine Lösung erforderlich, mit der die personelle Kontinuität, Weisungsgebundenheit und Einbindung in die Arbeit des Lehrer/-innenkollegiums sichergestellt werden kann.
Zu 3.:
m April 2008 hat die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung eine gemeinsame Kommission aus Mitarbeiter/-innen der Senatsverwaltung und politisch bzw. fachlich verantwortlichen Bezirksvertreter/-innen berufen, die Modelle einer optimierten bildungspolitischen Steuerung der Einrichtungen mit dem Ziel einer besseren und gleichmäßigeren Versorgung der Bevölkerung mit den Angeboten von VHS und Musikschulen und der Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Einrichtungen erarbeiten sollte.
Die Empfehlungen des Abschlussberichts der Kommission Berliner Volkshochschulen und Berliner Musikschulen liegen dem Senat seit Juli 2009 vor. Sie wurden jedoch immer noch nicht umgesetzt.


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