Im Rahmen der Gesprächsreihe “Armut in unserer Gesellschaft” diskutieren Bündnis 90 / Die Grünen über die Einführung einer Garantierente sowie die Angleichung des Rentenrechts in Ost und West. Der Bundestagsabgeordnete Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn wird dabei über die bündnisgrünen Initiativen informieren. Diese sollen anschließend im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung der LAG Gesundheit und Soziales und der AG Grundsicherung / Grundeinkommen von Bündnis 90 / Die Grünen diskutiert werden.
Die Diskussionsveranstaltung findet am Montag, dem 29. August 2011 ab 19 Uhr im Bürgerhaus Südspitze (Marchwitzastr. 24-26) statt. Alle BürgerInnen sind herzlich eingeladen.
Das Ziel einer Vereinheitlichung der Rentenberechnung ist, gleiche rentenrechtliche Regelungen für Versicherte in den alten und neuen Bundesländern herzustellen und damit die existierenden Ungleichbehandlungen zu beseitigen. Diese einheitliche Berechnung soll sich auch weiterhin am Äquivalenzprinzip ausrichten, so dass gleich hohe Beitragszahlungen zu gleich hohen Rentenanwartschaften führen. Dazu soll die Ermittlung von Entgeltpunkten für alle Versicherten vereinheitlicht sowie ein einheitlicher Rentenwert eingeführt werden.
Die im Rahmen von Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Rentenberechnung bereits erworbenen Rentenanwartschaften sollen und können dabei nicht gekürzt werden. Um diese in gleicher Höhe zu erhalten, müssen die Hochwertungsfaktoren gerade um die Erhöhung des aktuellen Rentenwertes reduziert werden. Um Geringverdienende besser vor Altersarmut zu schützen, wird anstelle der einkommensunabhängigen Aufwertung der Entgeltpunkte im Osten eine Garantierente eingeführt. Diese soll die geringe Rentenansprüche in Ost und West auf ein Mindestniveau aufstocken, denn geringe Löhne gibt es nicht nur im Osten Deutschlands, sondern auch im Westen.
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