Drs. 811/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1. Warum wird die Art der Nutzung als ungeordneter Parkplatz (seit Jahren) auch nach Fertigstellung des nur wenige Meter entfernten Parkhauses, das nicht ausgelastet ist, weiter beibehalten und nicht unterbunden? (vgl. §4 der Baumschutzverordnung: Schutz des Wurzelbereiches bis zur Kronentraufe und 1,50 m nach allen Seiten darüberhinaus zum Schutz vor Bodenverdichtung und Bodenverschmutzung durch Kfz)
2. Was ist seitens des Bezirkes zukunftig beabsichtigt mit dieser Fläche, die Teil des historischen Baumschutzgürtels des Parkes ist und zum Gartendenkmal gehört?
Frage 1:
Warum wird die Art der Nutzung als ungeordneter Parkplatz (seit Jahren) auch nach Fertigstellung des nur wenige Meter entfernten Parkhauses, das nicht ausgelastet ist, weiter beibehalten und nicht unterbunden?
(vgl. § 4 der Baumschutzverordnung: Schutz des Wurzelbereiches bis zur Kronentraufe und 1,50 m nach allen Seiten darüber hinaus zum Schutz vor Bodenverdichtung und Bodenverschmutzung durch Kfz)
Antwort:
Die in Rede stehende Fläche wurde Anfang der 90-er Jahre durch die damalige Treuhand Liegenschaftsgesellschaft (TLG) an die MEON-Gewerbepark-Gesellschaft langfristig verpachtet (Vertrag über 20 Jahre laut Auskunft der OE Grund).
Ca. 1997 wurde die Fläche an das Bezirksamt Marzahn übertragen. Möglichkeiten der Kündigung des Vertrages wurden nach Auskunft der OE Grund durch das damalige Grundstücksamt geprüft. Diese Bemühungen verliefen aber auf Grund der bestehenden Vertragsklauseln ohne Erfolg.
Zum 01.01.2008 wurde das Grundstück an den Liegenschaftsfonds übertragen. Der genannte Vertrag hat auch mit der Übertragung weiterhin Bestand. Eine Einschränkung der Nutzung konnte daher nicht vorgenommen werden.
Unabhängig von der nicht zu untersagenden Nutzung des Grundstückes wurden durch das Natur- und Umweltamt Maßnahmen zum Schutz der Bäume eingeleitet, um den Bestand von ca. 50 geschützten Bäumen der Baumarten Eiche (Quercus robur), Esche (Fraxinus exelsior), Robinie (Robinia pseudoacacia), Spitz-Ahorn (Acer platanoides) und Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanoides) weiterhin zu sichern.
Im Jahre 2005 wurde der Gewerbepark aufgefordert, entsprechend den Baumschutzbestimmungen Maßnahmen einzuleiten, die das Parken im statisch wirksamen Wurzelbereich der Bäume verhindern.
Daraufhin wurde in einem Abstand von ca. 1,50 m vom Stamm oberirdisch eine Holzumrahmung in ca. 0,50 m Höhe um die betroffenen Bäume geschaffen.
Der Platz ist in den 80-er Jahren zum Schutz des Wurzelwerks der Bäume mit einer wasser- und luftdurchlässigen Schotterschicht aufgefüllt worden. Im Kronenbereich der Bäume ist diese Schotterschicht noch relativ intakt.
Im Februar 2008 wurden durch den MEON-Gewerbepark in Abstimmung mit dem Natur- und Umweltamt Pflegemaßnahmen an diesen Bäumen (Kronenpflege und Todholzbeseitigung) durchgeführt.
An einem Berg-Ahorn musste aus Verkehrssicherungsgründen einer Kronenreduktion zugestimmt werden. Die fachgerechte Ausführung dieser Maßnahmen wurde am 03.03.2008 kontrolliert.
Die Bäume werden jährlich durch eine Fachfirma, die vom MEON-Gewerbepark beauftragt wird, auf Verkehrsicherheit geprüft.
Frage 2:
Was ist seitens des Bezirkes zukünftig beabsichtigt mit dieser Fläche, die Teil des historischen Baumschutzgürtels des Parkes ist und zum Gartendenkmal gehört?
Antwort:
Da sich die Fläche nicht im bezirklichen Vermögen befindet, kann gegenwärtig keine Aussage zur weiteren Entwicklung der Fläche getroffen werden. Der Liegenschaftsfonds selbst hat hierzu noch keine Aussage getroffen.
Norbert Lüdtke
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