Wir wollen in Berlin dafür sorgen, dass Solar zum Standard wird – auf jedem Dach und wenn möglich an jeder Fassade. Dies muss bei der Bauplanung bereits mitgedacht werden – zum Beispiel bei Gebäudeausrichtung und Statik. Die Bezirke können dafür mehr tun!
Deshalb haben wir das Bezirksamt mit einem Antrag (DS-1761/VII) ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB in allen vom Bezirk festzusetzenden B-Plänen bei der “Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus solarer Erzeugung” vorgeschrieben werden. Sollte dies aus Gründen der Verschattung von Dächern und/oder Fassaden nicht möglich sein, muss der Vorhabenträger dies durch entsprechende Studien fachgerecht nachweisen. Grundsätzlich Ist jedoch darauf zu achten, dass eine entsprechende Ausrichtung der baulichen Anlagen solare Nutzungen ermöglicht und nicht verhindert.
Der BVV ist bis zum 31.05.2020 zu berichten.
Begründung:
In der Bauleitplanung ist es grundsätzlich zulässig, auf den Klimaschutz zielende Regelungen zu treffen. § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB erlaubt diese Möglichkeit.
Zu begrüßen ist dabei, wenn die solaren Maßnahmen mit Dach- oder Fassadenbegrünung kombiniert werden. Dabei entstehen keine höheren Kosten für die Vorhabenträger, da es genügend Akteure auf dem Markt gibt (beispielsweise Bürgerenergie Berlin, Lichtblick, Stadtwerk), die ein hohes Interesse daran haben, auf zur Verfügung gestellten Flächen (Dächern, Fassaden, auf eigene Kosten Solarenergie zu installieren. Für Mieterstrommodelle muss mehr geworben werden!



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