In Zeiten der Klimakrise wird es immer wichtiger unsere Straßenbäume zu erhalten. Stärkere Baumpflege statt Baumfällungen sind für das Stadtklima und den Schutz der Bewohner*innen bei hohen Temperaturen geboten. In der Lemkestraße in Mahlsdorf sollen bei einer Sanierung der Straße höchstwahrscheinlich alle ca. 70 Linden gefällt werden, was laut dem Baumgutachten bei guter Pflege nicht unbedingt notwendig wäre.
Wir haben das Bezirksamt befragt (KA-491/VIII), warum das Gutachten dazu noch immer nicht veröffentlicht wurde und diese Informationen somit nicht für alle Bürger*innen zugänglich sind:
Frage 1: Warum ist das Baumgutachten zur Lemkestraße nur nach Anmeldung „im Büro des Stadtrates für Wirtschaft, Straßen und Grünflächen“ einsehbar?
Für das Baumgutachten wurde von der beauftragten Firma auf das Urheberrecht hingewiesen und eine Veröffentlichung im Internet abgelehnt.
Nach Rücksprache mit dem bezirklichen Datenschutzbeauftragten steht der Firma dieses Recht zu, jedoch kann das Gutachten mit dem Hinweis eingesehen werden, dass eine weitere Veröffentlichung nicht zu erfolgen hat.
Als Auslageort wurde das Büro der BzStRin WirtSG gewählt, da dieses zu fast jeder Zeit für die Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich, damit auch ein/e Mitarbeiter/in vor Ort ist, um ggf. Kopien anfertigen und Fragen beantworten zu können.
Frage 2: An welchen Tagen und zu welchen Zeiten ist eine Einsichtnahme möglich? Wie viele Bürgerinnen und Bürger konnten die Möglichkeit zur Einsichtnahme bislang nutzen?
Die Einsichtnahme ist von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag von 7.30 bis 15.00 Uhr möglich.
Alle Bürgerinnen und Bürgern können die Möglichkeit der Einsichtnahme nutzen.
Frage 3: Wie viele Seiten enthält das Gutachten ohne Anhänge? Wie viele Seiten hiervon sind Text, wie viele Seiten Tabellen?
Beschreibung des Objektes/Aufgabenstellung 10 Seiten: Tabellarische Auflistung 17 Seiten; Fotodokumentationen 72 Seiten; Messdaten 131 Seiten
Frage 4: Warum wird das Gutachten nicht im Internet veröffentlicht?
Siehe 1.
Frage 5: Warum müssen Bürger und Bürgerinnen bei Einsichtnahme unterschreiben, dass sie das Gutachten nicht veröffentlichen werden? Wie wird die Liste derjenigen, die das Gutachten eingesehen haben vom BA verwendet?
Siehe 1.
Die Liste derjenigen, die das Gutachten eingesehen haben wird vom BA nicht weiter verwendet und dient lediglich als Nachweis, dass das Bezirksamt auf das Urheberrecht hingewiesen hat.


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Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisieren geheime „Wohnungsbau-Turbo“-Vorlage – wenige Wochen nach der Wahl und zugunsten eines Investors mit Verbindungen zur CDU
Ein neues Wohnquartier nebenan – und alle in der Nachbarschaft wissen vorher, wie es aussehen wird, ihre Einwände wurden geprüft, und die gewählten Bezirksverordneten haben mitentschieden. So sollte Stadtentwicklung in Marzahn-Hellersdorf laufen. An der Hiltrudstraße passiert gerade das Gegenteil.
Mit der Vorlage Nr. 1597/VI vom 7. Oktober 2026 will das CDU-geführte Bezirksamt dem Vorhaben des Projektentwicklers Laborgh auf der ehemaligen Kleingartenanlage zustimmen: 304 Wohnungen in elf Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen und Tiefgarage. Erlaubt wären dort heute nur Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Geschossen – das räumt die Vorlage selbst ein. Der Bebauungsplan, der das ändern soll, ist nicht fertig: Die zahlreichen Einwendungen aus der Nachbarschaft sind noch gar nicht ausgewertet. Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“, einer befristeten Sonderregel im Baugesetzbuch, möchte das Bezirksamt einfach an ihnen vorbei genehmigen.
Besonders brisant: Laut Beschlussentwurf soll die Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nicht vorgelegt und nicht veröffentlicht werden. Auch ob Kita- und Schulplätze, Spielflächen und der Ausbau der Hiltrudstraße ausreichen, regelt laut Vorlage ein städtebaulicher Vertrag mit Laborgh vom September 2026, über den damit niemand öffentlich beraten kann. Und das wenige Wochen nach der Wahl vom 20. September, kurz bevor sich die neue BVV konstituiert und ein neues Bezirksamt wählt. Auf die Bitte, die Vorlage nicht zu beschließen, hat die CDU nicht geantwortet.
Hinzu kommt: Laborgh-Geschäftsführer Florian Lanz und der frühere CDU-Abgeordnete Christian Gräff sind laut öffentlich einsehbaren Unternehmensdaten geschäftlich verbunden. Die hastig beschlossene Vorlage seiner Kolleg/innen hat damit einen Beigeschmack. Zudem entsteht der Eindruck, dass die Situation im Übergangszeitraum zwischen neuer und alter BVV ausgenutzt wird.
Pascal Grothe (Bündnis 90/Die Grünen) betont: „Ich bin für neue Wohnungen in Biesdorf, und dass hier geförderte Wohnungen entstehen sollen, begrüße ich ausdrücklich. Aber wer über 300 Wohnungen mitten in eine Siedlung aus Einfamilienhäusern setzt, muss das offen tun – vor der Nachbarschaft und vor der BVV. Ein Bezirksamt, dessen Amtszeit nach der Wahl ausläuft, darf so eine Entscheidung nicht im Stillen treffen. Ich will wissen, was das Projekt für Verkehr, Kitas und Schulen in Biesdorf-Nord bedeutet, und ich will ein Quartier, das so wenig Boden wie möglich versiegelt und von der Nachbarschaft akzeptiert ist. Das klärt man in einem ordentlichen Verfahren, nicht mit einer Abkürzung.“
Björn Thielebein (Die Linke) ergänzt: „Wie brauchen auch in Biesdorf bezahlbare Mietwohnungen, bestenfalls in öffentlicher Hand. Es darf nicht sein, dass kurz vor Ende der Wahlperiode hinter verschlossenen Türen Tatsachen geschaffen werden. Die CDU tut mit ihrer Hinterzimmerpolitik nur dem Investor einen Gefallen, nicht aber den Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt. Denn solche Projekte müssen im Einvernehmen mit und nicht gegen die Nachbarschaft entstehen. Wir haben eine Sondersitzung der BVV einberufen, um diesen Prozess zu stoppen. Die Anliegen der Menschen vor Ort müssen ernst genommen werden, statt sie durch administrative Tricks zu übergehen.“
Die Sondersitzung wird am kommenden Dienstag, den 20.10. öffentlich stattfinden.
Beide Fraktionen fordern: Die Vorlage muss zurückgezogen, der BVV vorgelegt und veröffentlicht werden. Das Bebauungsplanverfahren ist mit allen Einwendungen ordentlich abzuschließen – und die Entscheidung trifft das neu gewählte Bezirksamt mit der BVV.
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