Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Marzahn-Hellersdorf setzt sich für den Erhalt des erfolgreichen Parkläuferprogramms ein. Für die kommende BVV-Sitzung am 4. September kündigt die Fraktion einen Antrag an, mit dem sie die Bezirksbürgermeisterin auffordert, sich auf Landesebene klar gegen die geplante Streichung des Programms durch den Berliner Senat auszusprechen.
Auch die bündnisgrüne Fraktion in Tempelhof-Schöneberg hat sich bereits mit einem offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner sowie die zuständigen Senator*innen Ute Bonde und Stefan Evers gewandt und sich ebenfalls für den Erhalt des Programms starkgemacht.
In Marzahn-Hellersdorf wurde das Parkläuferprogramm aufgrund seiner positiven Wirkung zuletzt im Mai 2025 ausgeweitet. Seitdem sind die Parkläufer-Teams nicht nur an den Kaulsdorfer Seen, sondern auch am Biesdorfer Baggersee, der Hönower Weiherkette, im Regine-Hildebrandt-Park und im Kurt-Julius-Goldstein-Park aktiv. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für mehr Sauberkeit, ein respektvolles Miteinander und den Schutz der Natur – und stärken zugleich das Sicherheitsgefühl der Besucher*innen.
Die geplanten Kürzungen durch den Berliner Senat gehen jedoch noch weiter: Sie betreffen das gesamte Budget der Bezirksämter für Straßen- und Grünflächen. Ohne ausreichende Mittel können dringend notwendige Maßnahmen wie die Beseitigung von Sturmschäden, die Nachpflanzung von Straßenbäumen oder die Sanierung von Spielplätzen nicht mehr gewährleistet werden.
Schon in den vergangenen Jahren war es für das Bezirksamt eine Herausforderung, die öffentlichen Grünanlagen in einem sicheren, sauberen und möglichst ökologischen Zustand zu halten – ganz zu schweigen von einer klimagerechten Umgestaltung für die Zukunft.
Pascal Grothe, umwelt- und klimapolitischer Sprecher der bündnisgrünen Fraktion, betont:
„Das Parkläuferprogramm hat sich seit 2016 als wirksames Instrument bewährt. Die Parkläufer arbeiten deeskalierend, es gibt weniger Müll und weniger Nutzungskonflikte. Wer es jetzt streicht, riskiert einen Rückfall in Vermüllung, Vandalismus und Konflikte in unseren Grünanlagen.“
Gerade rund um die Kaulsdorfer Seen sind die positiven Effekte besonders sichtbar – unter anderem durch mehr Sauberkeit im Trinkwasserschutzgebiet.
Grothe warnt abschließend:
„Die Streichung dieses Programms gefährdet all diese Erfolge massiv. Unser Bezirksamt könnte den Wegfall weder personell noch finanziell kompensieren.“



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Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisieren geheime „Wohnungsbau-Turbo“-Vorlage – wenige Wochen nach der Wahl und zugunsten eines Investors mit Verbindungen zur CDU
Ein neues Wohnquartier nebenan – und alle in der Nachbarschaft wissen vorher, wie es aussehen wird, ihre Einwände wurden geprüft, und die gewählten Bezirksverordneten haben mitentschieden. So sollte Stadtentwicklung in Marzahn-Hellersdorf laufen. An der Hiltrudstraße passiert gerade das Gegenteil.
Mit der Vorlage Nr. 1597/VI vom 7. Oktober 2026 will das CDU-geführte Bezirksamt dem Vorhaben des Projektentwicklers Laborgh auf der ehemaligen Kleingartenanlage zustimmen: 304 Wohnungen in elf Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen und Tiefgarage. Erlaubt wären dort heute nur Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Geschossen – das räumt die Vorlage selbst ein. Der Bebauungsplan, der das ändern soll, ist nicht fertig: Die zahlreichen Einwendungen aus der Nachbarschaft sind noch gar nicht ausgewertet. Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“, einer befristeten Sonderregel im Baugesetzbuch, möchte das Bezirksamt einfach an ihnen vorbei genehmigen.
Besonders brisant: Laut Beschlussentwurf soll die Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nicht vorgelegt und nicht veröffentlicht werden. Auch ob Kita- und Schulplätze, Spielflächen und der Ausbau der Hiltrudstraße ausreichen, regelt laut Vorlage ein städtebaulicher Vertrag mit Laborgh vom September 2026, über den damit niemand öffentlich beraten kann. Und das wenige Wochen nach der Wahl vom 20. September, kurz bevor sich die neue BVV konstituiert und ein neues Bezirksamt wählt. Auf die Bitte, die Vorlage nicht zu beschließen, hat die CDU nicht geantwortet.
Hinzu kommt: Laborgh-Geschäftsführer Florian Lanz und der frühere CDU-Abgeordnete Christian Gräff sind laut öffentlich einsehbaren Unternehmensdaten geschäftlich verbunden. Die hastig beschlossene Vorlage seiner Kolleg/innen hat damit einen Beigeschmack. Zudem entsteht der Eindruck, dass die Situation im Übergangszeitraum zwischen neuer und alter BVV ausgenutzt wird.
Pascal Grothe (Bündnis 90/Die Grünen) betont: „Ich bin für neue Wohnungen in Biesdorf, und dass hier geförderte Wohnungen entstehen sollen, begrüße ich ausdrücklich. Aber wer über 300 Wohnungen mitten in eine Siedlung aus Einfamilienhäusern setzt, muss das offen tun – vor der Nachbarschaft und vor der BVV. Ein Bezirksamt, dessen Amtszeit nach der Wahl ausläuft, darf so eine Entscheidung nicht im Stillen treffen. Ich will wissen, was das Projekt für Verkehr, Kitas und Schulen in Biesdorf-Nord bedeutet, und ich will ein Quartier, das so wenig Boden wie möglich versiegelt und von der Nachbarschaft akzeptiert ist. Das klärt man in einem ordentlichen Verfahren, nicht mit einer Abkürzung.“
Björn Thielebein (Die Linke) ergänzt: „Wie brauchen auch in Biesdorf bezahlbare Mietwohnungen, bestenfalls in öffentlicher Hand. Es darf nicht sein, dass kurz vor Ende der Wahlperiode hinter verschlossenen Türen Tatsachen geschaffen werden. Die CDU tut mit ihrer Hinterzimmerpolitik nur dem Investor einen Gefallen, nicht aber den Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt. Denn solche Projekte müssen im Einvernehmen mit und nicht gegen die Nachbarschaft entstehen. Wir haben eine Sondersitzung der BVV einberufen, um diesen Prozess zu stoppen. Die Anliegen der Menschen vor Ort müssen ernst genommen werden, statt sie durch administrative Tricks zu übergehen.“
Die Sondersitzung wird am kommenden Dienstag, den 20.10. öffentlich stattfinden.
Beide Fraktionen fordern: Die Vorlage muss zurückgezogen, der BVV vorgelegt und veröffentlicht werden. Das Bebauungsplanverfahren ist mit allen Einwendungen ordentlich abzuschließen – und die Entscheidung trifft das neu gewählte Bezirksamt mit der BVV.
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