Zur Fütterung von frei lebenden Tieren im Bezirk

Vor zwei Jahren wurde auf unsere Initiative hin der Antrag (DS 2317/VIII) beschlossen, an den bezirklichen Gewässern, an denen sich viele Enten aufhalten, Hinweisschilder anzubringen die über die negativen Auswirkungen des Fütterns der Enten informieren. Wir haben nun noch einmal nachgefragt ob und wie die Umsetzung erfolgt ist und wie die Wildtiere geschützt werden.

Frage 1: Wie schätzt das Bezirksamt die Wirkung von privaten Wildtierfütterungen für die Situation der Tierwelt und der Gewässer ein?

Die private Wildtierfütterung an Gewässern ist insbesondere für Wasservögel ökologisch überflüssig und kann mit diversen nachteiligen Auswirkungen bzw. Gefahrenpotenzialen einhergehen:

Die Fütterung führt zu Verhaltensänderungen (Prägung auf den Menschen und Verlust der natürlichen Scheu) und es wird angenommen, dass ihre natürliche Selektion gestört wird. Zudem suchen (regelmäßig) gefütterte Wasservögel (z.B. Schwäne, Stockenten etc.) aktiv die Nähe von Menschen und können dadurch in gefährliche Situationen geraten.

Verschmutzungen infolge von Vogelansammlungen, hierbei können potenzielle Übertragungen von Krankheitserregern im Kot auf den Menschen nicht ausgeschlossen werden.

Förderung von Hygieneproblematiken (Begünstigung des Auftretens von bakteriellen Infektionen, Botulismus-Ausbrüchen von Wildvögeln) und Ratten, welche als Prädatoren von Wildvogel-Gelegen und Jungvögeln auftreten. Darüber hinaus werden die Gewässer durch die zusätzliche stoffliche Belastung nachteilig beeinträchtigt.

Aufgrund der fehlenden Notwendigkeit (Wildtiere finden entsprechend ihrer Artspezifik und Nahrungsweise alleine ihre Nahrung in der Stadtnatur/Umwelt) und negativen bzw. konfliktreichen Folgen der Fütterung für Wasservögel, Rabenvögeln oder Stadttauben sollte von privaten Wildtierfütterungen grundsätzlich abgesehen werden.

Frage 2: Welche Schritte hat das Bezirksamt bereits unternommen und welche Schritte plant das Bezirksamt um die Fütterung von Ratten, Enten und Tauben entgegenzuwirken?

Im Rahmen des Stadt-Natur-Ranger Projektes (gefördert durch die entsprechende Senatsverwaltung, SenMVKU) erfolgen im Bezirk unter Abstimmung mit dem Fachbereich Naturschutz anlassbezogene Bürgeransprachen und das Verteilen von Informationsflyern, mit dem Titel: “Füttern? Bitte nicht!”.

Außerdem unterstützt die untere Naturschutzbehörde, speziell der Sachbereich Artenschutz beratend auf Grundlage der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse bei entsprechenden Anfragen und Beschwerden. Weiterhin soll auf der Internetseite des Umwelt- und Naturschutzamtes auf einschlägige Informationsflyer hingewiesen werden und es ist vorgesehen entsprechende Beiträge im Rahmen einer Rubrik “Häufig gestellte Fragen (FAQs)” für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen.

Frage 3: Wie ist der Umsetzungsstand der Drucksache 2317/VIII mit dem Betreff „Enten füttern“?

Es ist vorgesehen in u.a. Abstimmung mit dem Straßen- und Grünflächenamt (ggf. unterstützt durch das Stadt-Natur-Ranger-Projekt) Hinweis-Schilder auf bezirklichen Flächen an bekannten Schwerpunktbereichen (Gewässer) entsprechend einer Priorisierung anzubringen.

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