Wenn Menschen keine Angehörigen mehr haben, die sich um eine Bestattung kümmern können, übernimmt die Kosten das Land Berlin. Bei solchen sogenannten ordnungsrechtlichen Bestattungen erhalten die Verstorbenen meist nur ein anonyme Einäscherung, ohne das auch Freunde, Nachbarn und Bekannte zumindest die Möglichkeit haben, Abschied von den Verstorbenen zu nehmen.
Wir setzen uns dafür ein einmal im Jahr eine Trauerfeier für die Menschen, die in unserem Bezirk ordnungsbehördlich bestattet wurden, durchzuführen. Dies könnte z.B. durch einen ökumenischen Gottesdienst oder eine Trauerfeier unter Einbeziehung eines geeigneten Verbands geschehen.
Es ist eine Geste der Pietät den Menschen, die unter uns gelebt haben, einen würdevollen Abschied zu gewähren. In den Bezirken Reinickendorf, Mitte, Spandau und Neukölln finden bereits Trauerfeiern für ordnungsbehördlich bestattete Menschen statt.
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