Wir setzen uns in der Bezirksverordnetenversammlung dafür ein, für die charakteristische Bebauung um den Helene-Weigel-Platz (die drei Wohnhochhäuser, die Schwimmhalle, die beiden Ärztehäuser und das alte Rathaus Marzahn) Ensembleschutz (DS-1417/IX) zu erwirken und den Charakter als vorzeige Quartier der modernen DDR Stadtplanung denkmalrechtlich unter Schutz zu stellen. Die vorhandene räumliche Verteilung der unterschiedliche Gebäudenutzungen und Gebäudehöhen sowie die vorhandenen Sichtbeziehungen sollen erhalten werden.
Der Denkmalschutz zielt auf den Schutz individueller Denkmäler ab, während der Ensembleschutz darauf abzielt, das kollektive Erbe von historischen Ensembles zu bewahren, um die Geschichte und Kultur eines bestimmten Ortes oder einer Ära widerzuspiegeln. Beide Konzepte haben das gemeinsame Ziel, die Identität und das Erbe vergangener Zeiten zu bewahren, jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Herangehensweisen.
Der Ensembleschutz für die Gebäude rund um den Helene-Weigel-Platz wäre vorteilhaft, da er die historische Atmosphäre und die Zusammenhänge zwischen den Gebäuden bewahren würde, die zusammen eine einzigartige Erzählung über die Ära bzw. kulturelle Entwicklung bieten. An vielen Stellen wurde bereits DDR-Architektur abgerissen, wie beispielsweise der Palast der Republik. Der Ensembleschutz ermöglicht eine ganzheitliche Bewahrung des städtebaulichen Charakters und der Identität des Platzes, während gleichzeitig eine harmonische Umgebung erhalten bleibt. Im Gegensatz dazu könnte der alleinige Denkmalschutz für einzelne Gebäude die Möglichkeit von baulichen Veränderungen und Modernisierungen einschränken, die zur funktionalen Anpassung beitragen könnten, ohne die übergeordnete Integrität des historischen Ensembles zu beeinträchtigen.



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Hiltrudstraße: Bezirksamt will Großprojekt hinter verschlossenen Türen durchwinken
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisieren geheime „Wohnungsbau-Turbo“-Vorlage – wenige Wochen nach der Wahl und zugunsten eines Investors mit Verbindungen zur CDU
Ein neues Wohnquartier nebenan – und alle in der Nachbarschaft wissen vorher, wie es aussehen wird, ihre Einwände wurden geprüft, und die gewählten Bezirksverordneten haben mitentschieden. So sollte Stadtentwicklung in Marzahn-Hellersdorf laufen. An der Hiltrudstraße passiert gerade das Gegenteil.
Mit der Vorlage Nr. 1597/VI vom 7. Oktober 2026 will das CDU-geführte Bezirksamt dem Vorhaben des Projektentwicklers Laborgh auf der ehemaligen Kleingartenanlage zustimmen: 304 Wohnungen in elf Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen und Tiefgarage. Erlaubt wären dort heute nur Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Geschossen – das räumt die Vorlage selbst ein. Der Bebauungsplan, der das ändern soll, ist nicht fertig: Die zahlreichen Einwendungen aus der Nachbarschaft sind noch gar nicht ausgewertet. Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“, einer befristeten Sonderregel im Baugesetzbuch, möchte das Bezirksamt einfach an ihnen vorbei genehmigen.
Besonders brisant: Laut Beschlussentwurf soll die Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nicht vorgelegt und nicht veröffentlicht werden. Auch ob Kita- und Schulplätze, Spielflächen und der Ausbau der Hiltrudstraße ausreichen, regelt laut Vorlage ein städtebaulicher Vertrag mit Laborgh vom September 2026, über den damit niemand öffentlich beraten kann. Und das wenige Wochen nach der Wahl vom 20. September, kurz bevor sich die neue BVV konstituiert und ein neues Bezirksamt wählt. Auf die Bitte, die Vorlage nicht zu beschließen, hat die CDU nicht geantwortet.
Hinzu kommt: Laborgh-Geschäftsführer Florian Lanz und der frühere CDU-Abgeordnete Christian Gräff sind laut öffentlich einsehbaren Unternehmensdaten geschäftlich verbunden. Die hastig beschlossene Vorlage seiner Kolleg/innen hat damit einen Beigeschmack. Zudem entsteht der Eindruck, dass die Situation im Übergangszeitraum zwischen neuer und alter BVV ausgenutzt wird.
Pascal Grothe (Bündnis 90/Die Grünen) betont: „Ich bin für neue Wohnungen in Biesdorf, und dass hier geförderte Wohnungen entstehen sollen, begrüße ich ausdrücklich. Aber wer über 300 Wohnungen mitten in eine Siedlung aus Einfamilienhäusern setzt, muss das offen tun – vor der Nachbarschaft und vor der BVV. Ein Bezirksamt, dessen Amtszeit nach der Wahl ausläuft, darf so eine Entscheidung nicht im Stillen treffen. Ich will wissen, was das Projekt für Verkehr, Kitas und Schulen in Biesdorf-Nord bedeutet, und ich will ein Quartier, das so wenig Boden wie möglich versiegelt und von der Nachbarschaft akzeptiert ist. Das klärt man in einem ordentlichen Verfahren, nicht mit einer Abkürzung.“
Björn Thielebein (Die Linke) ergänzt: „Wie brauchen auch in Biesdorf bezahlbare Mietwohnungen, bestenfalls in öffentlicher Hand. Es darf nicht sein, dass kurz vor Ende der Wahlperiode hinter verschlossenen Türen Tatsachen geschaffen werden. Die CDU tut mit ihrer Hinterzimmerpolitik nur dem Investor einen Gefallen, nicht aber den Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt. Denn solche Projekte müssen im Einvernehmen mit und nicht gegen die Nachbarschaft entstehen. Wir haben eine Sondersitzung der BVV einberufen, um diesen Prozess zu stoppen. Die Anliegen der Menschen vor Ort müssen ernst genommen werden, statt sie durch administrative Tricks zu übergehen.“
Die Sondersitzung wird am kommenden Dienstag, den 20.10. öffentlich stattfinden.
Beide Fraktionen fordern: Die Vorlage muss zurückgezogen, der BVV vorgelegt und veröffentlicht werden. Das Bebauungsplanverfahren ist mit allen Einwendungen ordentlich abzuschließen – und die Entscheidung trifft das neu gewählte Bezirksamt mit der BVV.
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