Zu Verzögerungen bei der Bewilligung und Bezahlung von Lerntherapien

Viele Kinder und Jugendliche benötigen Unterstützung beim Umgang mit ihrer Lese-, Rechtschreib- und/oder Rechenschwäche. Daher hat unsere Bezirksverordnete Anne Thiel-Klein das Bezirksamt befragt, wie die Kostenübernahme bei Lerntherapien im Bezirk geregelt ist und ob es Probleme bei den Bearbeitungszeiten gibt.

Frage 1: In wie vielen Einzelfällen (Anzahl der Leistungsberechtigten) wurden im Bezirk vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 die Kosten von Lerntherapie auf der Grundlage von § 35a SGB VIII übernommen?

2021 wurden in insgesamt 263 Fällen die Kosten übernommen.

Frage 2: Über welchen Betrag (Gesamtsumme in Euro) wurden für diesen Zeitraum Kostenübernahme-Erklärungen abgegeben.

Insgesamt wurden im Jahr 2021 1.048.100 Euro für das Produkt § 35a – Integrative Lerntherapie ausgegeben.

Frage 3: Wie lang ist im Durchschnitt, im kürzesten und im längsten Fall, die Bearbeitungszeit zwischen Antragstellung durch die Leistungsberechtigten und Kostenübernahme-Erklärung durch das Bezirksamt bei Lerntherapien?

Es gibt zwei Zugangswege, um einen Antrag auf Lerntherapie beim Jugendamt zu stellen:

  1. Die Eltern melden sich selbst beim Fachdienst des Jugendamtes;
  2. Der Antrag wird über das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) koordiniert.

Damit sind die Bearbeitungszeiten für den Fachdienst des Jugendamtes unterschiedlich.

Fall 1: Eltern stellen selbst den Antrag im Jugendamt

Für die Beantragung einer Lerntherapie müssen folgende Unterlagen vorhanden sein:

–          eine Diagnostik eines Kinder- und Jugendpsychiaters mit der Diagnose LRS oder Rechenstörung,

–          Schulauskunft,

–          Wirkung eines Nachteilsausgleichs (max. ein halbes Jahr),

–          Antrag der Eltern.

Erst wenn alle Unterlagen vorhanden sind, bekommt der Fachdienst der Erziehungs- und Familienberatungsstelle die Unterlagen für eine fachdienstliche Stellungnahme. Dafür werden Kind und Eltern eingeladen und evtl. auch mit der Schule noch einmal Rücksprache gehalten.

Auf Grundlage der fachdienstlichen Stellungnahme erfolgt die Einladung zur Hilfekonferenz und Hilfeplanung/Hilfebewilligung.

Der gesamte Prozess kann im günstigsten Fall 8 Wochen, im längsten Fall (wenn z.B. der Antrag auf Nachteilsausgleich noch nicht gestellt wurde) 6 Monate dauern.

Fall 2: Antragstellung über das SIBUZ:

Bei einer Antragstellung über das SIBUZ ist von einer kürzeren Bearbeitungsdauer im Jugendamt auszugehen, da das SIBUZ die Unterlagen zusammenstellt und die fachdienstliche Stellungnahme erstellt. Erst wenn die Stellungnahme des Fachdienstes des SIBUZ vorliegt, nimmt die Therapiekoordinatorin des Jugendamtes, in der Regel innerhalb von 2 Wochen, Kontakt zu den Eltern auf und vereinbart einen Termin zur Antragstellung beim Jugendamt und für eine Hilfekonferenz/Hilfeplanung/Hilfebewilligung. Der Gesamte Prozess dauert dann ca. 2-4 Wochen.

Frage 4: Wie lang ist der durchschnittliche Zeitraum zwischen Eingang der Rechnung von Leistungserbringern der Lerntherapie und der tatsächlichen Anweisung der Zahlung durch das Bezirksamt?

Es ist festzustellen, dass im Jahr 2021 in der überwiegenden Mehrheit der Fälle die Zahlungen der Leistungen innerhalb eines Monats, sogar innerhalb von 2 bis 3 Wochen nach Eingang der Rechnungen, vorgenommen wurden. Jedoch kam es in den Monaten Februar 2021 und Juli 2021 bei ca. ¼ der Fälle zu Zahlungsverzögerungen von 6 bis 8 Wochen für die Leistungen Januar 2021 und Juni 2021. Dies war auf eine unvorhersehbar schwierige Personalsituation zurückzuführen.

Frage 5: Wie viele Anträge von Leistungsberechtigten auf Lerntherapie sind zum Stichtag 31.12.2021 noch nicht abschließend durch das Bezirksamt bearbeitet?

25 Anträge konnten noch nicht abschließend bearbeitet werden, da fehlende Unterlagen nachzureichen sind.

Frage 6: Wurden seitens des Bezirksamtes mündliche Zusagen auf Kostenübernahmen für Lerntherapien abgegeben? In wie vielen Fällen wurden Lerntherapien bereits begonnen oder fortgeführt, ohne dass eine schriftliche Kostenübernahm-Erklärung vorlag?

Nein, mündliche Zusagen erfolgten durch den zuständigen Bereich nicht. Dem Jugendamt sind keine o.g. Fälle bekannt.

Frage 7: Wie viele offene Rechnungen von Leistungserbringern lagen dem Bezirksamt zum Stichtag 31. Dezember 2021 vor, die vor dem 15. November 2021 eingegangen sind? Wie hoch waren die daraus resultierenden Forderungen (Gesamtsumme in Euro)?

Zum Stichtag 31. Dezember 2021 lagen dem Jugendamt keine offenen Rechnungen vor, die vor dem 15. November 2021 eingegangen waren.

Frage 8: In wie vielen Fällen wurde eine Kostenübernahme abgelehnt?

Regelmäßig erfolgen keine Ablehnungen der Kostenübernahme.

Sollte im Prüfprozess festgestellt werden, dass eine Indikation für eine reine Lerntherapie nicht vorhanden ist (z.B. auf Grund massiver psychischer Probleme), erfolgt in diesen Fällen eine Umwandlung in eine kombinierte Hilfe aus Psychotherapie und Lerntherapie.

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