Im Cleantech-Businesspark gab es Sichtungen streng geschützter Tierarten. Die betreffende Population der Wechselkröte ist der Untersuchung zu Folge eine der letzten beiden noch in Berlin bestehenden und reproduktionsfähigen Vorkommen. Die Erhaltung dieser Population sowie jegliche Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen seien daher von landesweit hoher Bedeutung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Artenschutzbestimmungen bei der weiteren Entwicklung des Cleantechparks eingehalten werden.
Frage 1: Wie viele Sichtungen von Wechselkröten gab es im Cleantech-Businesspark und wann?
Zuletzt wurde 2021 durch die Stiftung Naturschutz Berlin die Reproduktion der Wechselkröte anhand zahlreicher Larven nachgewiesen. Untersuchungsergebnisse können bei der Stiftung Naturschutz Berlin (Koordinierungsstelle Fauna) abgefragt werden.Frage 2: Welche Folgen bringt die Sichtung/ bringen die Sichtungen mit sich?
Die Wechselkröte ist gem. Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) europarechtlich streng geschützt (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 b Bundesnaturschutzgesetz). Für diese Art gelten strenge Schutzvorschriften, sodass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtern darf. Die betreffende Population der Wechselkröte ist nach aktuellem Kenntnisstand eine der letzten beiden noch in Berlin bestehenden und reproduktionsfähigen Vorkommen. Die Erhaltung dieser Population sowie jegliche Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind daher von landesweit hoher Bedeutung.Die Fläche des Cleantech-Businessparks gehört zum Lebensraum der Wechselkröte (Landlebensraum sowie Fortpflanzungsstätte). Dieser Lebensraum ist gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Bei einer Zerstörung (Bebauung) dieses geschützten Lebensraums wäre mit einer Verschlechterung der lokalen Population zu rechnen.
Frage 3: Welche weiteren geschützten Arten wurden auf der Fläche bisher entdeckt?
Brachpieper: streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 c) BNatSchG in Verbindung mit § 54 Abs. 2 BNatSchG und § 1 Satz 2 BArtSchV
Großer Feuerfalter: streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 b) BNatSchG (FFH-Anhang II und IV-Art)Frage 4: Wie geht das Bezirksamt mit der Sichtung/ den Sichtungen um?
Im Zuge der Planung von konkreten Bauvorhaben im Cleantech-Businesspark müssen Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG sowie damit einhergehende Ausgleichsmaßnahmen geprüft werden. Dies fällt teilweise in die Zuständigkeit der Obersten Naturschutzbehörde.



Verwandte Artikel
Bäume für Chill-Hain gefällt – Wir setzen uns weiterhin für den Erhalt der verbliebenen Bäume ein!
Wir haben einen Antrag in die Bezirksverordnetenversammlung eingebracht, um die Bäume auf dem Grundstück am Auerbacher Ring zu erhalten und in den geplanten Chill-Hain zu integrieren.
Am Auerbacher Ring entsteht derzeit eine neue Schule, die auch einen sogenannten „Chill-Hain“ erhalten soll – einen Ort, an dem sich die Schüler*innen entspannen und erholen können. Im Zuge der Baumaßnahmen wurden jetzt Bäume gefällt, da diese der Bauplanung im Weg standen. Laut Bezirksamt war das Fällen der Bäume aufgrund der Bauarbeiten notwendig. Es wurden auch Ausgleichspflanzungen vorgenommen, um die verlorenen Bäume zu kompensieren.
weiterlesen »
Weiterlesen »
Förderpreis für Mädchen- und Frauensport: Auszeichnung für FIT & FUN Marzahn e.V.
Herzlichen Glückwunsch an FIT & FUN Marzahn e.V. zum Förderpreis für Mädchen- und Frauensport!
Der Verein setzt seit Jahren ein starkes Zeichen für die Förderung von Frauen im Sport. Der Vorstand ist vollständig weiblich besetzt, und von rund 1.000 Mitgliedern sind beeindruckende 93 Prozent Frauen. Damit steht FIT & FUN Marzahn e.V. beispielhaft für engagierte und nachhaltige Strukturen im Mädchen- und Frauensport.
Unsere Initiative als Ausgangspunkt
Grundlage für die Einführung des Förderpreises war ein Antrag der bündnisgrünen Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung im Jahr 2022. Ziel war es, den Mädchen- und Frauensport im Bezirk gezielt zu stärken und ihm mehr Sichtbarkeit zu verschaffen.
In enger Zusammenarbeit mit dem Bezirkssportbund und der AG Sportehrung wurde daraufhin ein Konzept zur Verleihung des Preises entwickelt. Bereits ein Jahr später konnte der Förderpreis im Rahmen der Sportehrung erstmals verliehen werden.
Anreiz für mehr Geschlechtergerechtigkeit im Sport
Der Förderpreis soll Sportvereine dazu ermutigen, den Mädchen- und Frauensport stärker in den Fokus zu rücken. Er würdigt Initiativen, Programme und innovative Ideen, die Mädchen und Frauen im Sport fördern, und setzt zugleich ein klares Signal für mehr Geschlechtergerechtigkeit im organisierten Sport.
Die Auszeichnung von FIT & FUN Marzahn e.V. zeigt: Engagement, strukturelle Förderung und klare Prioritätensetzung wirken – und sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit im Sport.
Weiterlesen »
Unterstützung der Initiative „Alkoholfreie Kassen“
In der letzten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.01.2026, haben wir einen Antrag zur Unterstützung der Initiative „Alkoholfreie Kassen“ eingebracht. Das Bezirksamt wird darin aufgefordert, die bundesweite Initiative ausdrücklich zu begrüßen und öffentlich zu unterstützen sowie Einzelhändler*innen, Supermärkte und Discounter im Bezirk zur freiwilligen Einrichtung alkoholfreier Kassenbereiche zu ermutigen – etwa über Wirtschaftsförderung, Gespräche mit Handelsverbänden oder Informationsmaterialien.
weiterlesen »
Weiterlesen »