Zettel mit der Aufschrift: 219a durchgestrichen

Recht auf körperliche Selbstbestimmung von Schwangeren gewährleisten

Im Juni hat der Bundestag die Abschaffung der Strafbarkeit von Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen beschlossen. Die bündnisgrüne Fraktion Marzahn-Hellersdorf setzt sich daher in der heutigen Bezirksverordnetenversammlung dafür ein, die im Bezirk ansässigen Ärzt*innen – insbesondere die gynäkologischen Praxen – sowie Beratungsstellen zum Thema Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung zeitnah über die neue Rechtslage nach Inkrafttreten der Streichung von §219a StGB zu informieren. Dabei soll das Bezirksamt entsprechende Informationen über die praktische Bedeutung der Streichung für die Informationsarbeit der Ärzt*innen sowie Beratungsstellen bereitstellen.

Ärzt*innen, welche Schwangerschaftsabbrüche durchführen und anbieten, sollen ferner dazu angeregt werden, entsprechende Informationen über Ablauf und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen auf ihren Internetauftritten, in Broschüren u.ä. bereitzustellen.

Ferner wird das Bezirksamt ersucht, selbst Informationen über Anlaufstellen, Behandlungen, Erstattungsmöglichkeiten und Ärzt*innen in Marzahn-Hellersdorf, die entsprechende Behandlungen vornehmen, gebündelt anzubieten. Die Informationen sind hierbei barrierefrei, mehrsprachig (insbesondere auch in Leichter Sprache) und zentral auffindbar bereitzustellen.)

Das Bezirksamt soll zudem Informationen für Ärzt*innen bereitstellen, wie sie mit auftretenden Bedrohungen oder Anfeindungen aufgrund der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen umgehen und an welcher Stelle sie Unterstützung erhalten können.

Chantal Münster, Frauenpolitische Sprecherin erklärt: „Um die neue Rechtslage auch in Marzahn-Hellersdorf möglichst schnell und unkompliziert umzusetzen und betroffenen Schwangeren einen ungehinderten Zugang zu sachgerechten Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und das Auffinden einer geeigneten Ärztin oder eines geeigneten Arztes zu ermöglichen, ist es notwendig, dass der Zugang zu fachgerechter medizinischer Versorgung sowie die freie Ärzt*innenwahl ermöglicht wird.“

Den vollständigen Antrag finden Sie hier hier.

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