BVV-Beschluss: Eltern wieder Zutritt zur Kita gewähren

Seit dem 24. Januar 2022 befinden sich die Berliner Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Laut Musterhygieneplan der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gilt in dieser Zeit: „Die Eltern dürfen die Einrichtungen grundsätzlich nicht betreten (Ausnahmen sind z. B. ein Unfall des Kindes oder die Begleitung im Rahmen der Eingewöhnung).“ Dies bedeutet in der Praxis, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr in die Kita bringen, dort aus- bzw. anziehen und in der Gruppe abgeben können. Die Übergabe an die Betreuungskräfte findet bereits draußen vor der Einrichtung statt.

Mit diesem Vorgehen wird das ohnehin schon knappe Personal weiter strapaziert und kann sich weniger um die Kinder kümmern. In der Folge mussten viele Kitas ihre Öffnungszeiten verkürzen, was wiederum die Berufsausübung der Eltern einschränkt.

Die Fraktionen von DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern deshalb in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Marzahn-Hellersdorf, dass diese Regelung zurückgenommen wird. Der gemeinsame Antrag (Drucksache – 0203/IX) wurde in der heutigen Sitzung der BVV beschlossen. Das Bezirksamt muss sich nun gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einsetzen, dass der Musterhygieneplan für Berliner Kindertagesstätten überarbeitet wird und Eltern diese auch im eingeschränkten Regelbetrieb wieder betreten können.

Dazu erklären die Verordneten Sarah Fingarow (DIE LINKE), Stephanie Inka Jehne (SPD) und Anne Thiel-Klein (Bündnis 90/Die Grünen):

„Wir freuen uns über den Beschluss unseres Antrags und hoffen, dass die zuständige Senatsverwaltung jetzt schnell handelt. Für Kinder ist die ungewohnte Situation der Abgabe vor der Kita häufig mit Unsicherheit und Ängsten verbunden. Da sich die Kita-Erzieher*innen nun um das Aus- und Anziehen der Kinder kümmern müssen, haben sie weniger Zeit für ihre eigentliche Aufgabe der Betreuung und Förderung der Kinder. Diese zusätzliche Belastung hat nachweislich keinen Einfluss auf die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Sofern alle anderen Hygienemaßnahmen konsequent umgesetzt werden, ist nicht davon auszugehen, dass Eltern beim Betreten der Kitas das dortige Infektionsgeschehen wesentlich vorantreiben. Dies haben die Monate vor Inkrafttreten der neuen Regelung am 24. Januar gezeigt. In Anbetracht dessen ist die Maßnahme der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit ihren weitreichenden negativen Konsequenzen für Kita, Eltern und Kinder nicht verhältnismäßig und muss schnellstens zurückgenommen werden.“

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