Wuhle in Höhe S/U Wuhletal

Zielvereinbarung zur besseren Pflege der Straßenbäume auch in Marzahn-Hellersdorf umsetzen

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat mit allen 12 Bezirken eine Zielvereinbarung zur besseren Pflege der Straßenbäume unterzeichnet. In der Vereinbarung werden berlinweit gemeinsame Qualitätsstandards in der Baumpflege festgelegt. Durch ein finanzielles Anreizsystem wird das Straßen- und Grünflächenamt in die Lage versetzt, den bereits hohen Standard in der Baumpflege noch mehr zu steigern. Ziel der Vereinbarung ist es, den Bestand an Straßenbäumen durch regelmäßige Kontrolle, Pflege und Neupflanzung stabil zu halten. Auf Basis einer einheitlichen Datenerfassung wurde ein verbindliches Controlling der bezirklichen Maßnahmen vereinbart. Mit dem Baumkataster im GRIS Berlin und den Daten der KLR Berlin sind hierzu bereits Fachsysteme vorhanden.

Als Meilenstein 1 verpflichten sich alle Bezirke bis Ende 2. Quartal 2021 zur Erfassung aller freien Straßenbaumstandorte im GRIS. Dazu soll eine Prüfung aller nichtbepflanzten Straßenbaumstandorte auf Bepflanzbarkeit (= potentieller Straßenbaumstandort) erfolgen. Nickel von Neumann hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gefragt, wie es mit der Zielerreichung aussieht (Kleine Anfrage KA-774/VIII).

Die Antwort ist ernüchternd und unverbindlich: “Die Bauminspektion arbeitet mit Hochdruck daran, die Datengrundlage zu vervollständigen”. Dies passt leider ins Bild der letzten Zeit. Zuletzt wurde bekannt, dass das Bezirksamt 2 Millionen für Straßenbäume und Grünanlagen hat verfallen lassen. Bündnis 90/Die Grünen erwarten von der zuständigen Stadträtin mehr Leidenschaft für den Erhalt und die Pflege unserer Bäume und Parks.

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Zielvereinbarung Straßenbäume sowie die zusätzlichen Mittel durch Beschluss der Rot-Rot-Grünen Koalition im Berliner Abgeordnetenhaus?
  2. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) bewertete die Zielvereinbarung Straßenbäume positiv und befürwortete das Anliegen.

  3. Wie ist der Stand der Vervollständigung der Datengrundlagen insbesondere der Erfassung aller freien Straßenbaumstandorte im GRIS?
  4. Die Bauminspektion arbeitet mit Hochdruck daran, die Datengrundlage zu vervollständigen.

  5. Wie ist der Stand der Prüfung aller nichtbepflanzten Straßenbaumstandorte auf Bepflanzbarkeit (= potentieller Straßenbaumstandort)?
  6. Siehe Antwort auf die Frage 2. Die Daten enthalten auch Informationen zu potentiell bepflanzbaren Baumstandorten.

  7. Wie realistisch ist es, das Ziel, den entsprechenden Meilenstein 1 aus der Zielvereinbarung bis Ende des 2. Quartal 2021 zu erreichen?
  8. Siehe Antwort auf die Frage 2.

  9. Welche Risiken sind mit der Nichterreichung verbunden?
  10. In der Pilotierungsphase werden die bezirksbezogenen Ergebnisse der Qualitätsstandards ausgewertet, den jeweiligen Standard- und Zielwerten gegenübergestellt und entsprechend veröffentlicht. Auf eine finanzielle Sanktionierung der Bezirke, die die Standards noch nicht erfüllen, wird dabei in der Pilotierungsphase verzichtet. Die Frage, in welcher Form die Ergebnisse der Qualitätsstandards in der Finanzzuweisung ab dem Jahr 2022 berücksichtigt werden können und sollen (Mengenkorrekturen, Planmengenverfahren, gesondertes Anreizverfahren etc.), wird im Laufe des Jahres 2021 geklärt.

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