Im Neufahrwasserweg wurde eine Gehwegmarkierung auf die Straße gemalt, die ihren Namen kaum verdient. Nur 30 cm breit ist der Streifen. Dabei gibt es durch das Mobilitätsgesetz klare Vorgaben, wie Gehwege in Berlin künftig beschaffen sein sollen.
Zitat: “§50 MobG. (8) Der für den Fußverkehr effektiv nutzbare und ohne Hindernisse zur Verfügung stehende Raum soll einen für die Belange des Fußverkehrs und des Aufenthalts im öffentlichen Raum angemessenen Anteil am Straßenraum erreichen.”
und:
“(5) Dem Fußverkehr wird als Teil des Umweltverbundes im Rahmen des geltenden Rechts Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt. Dieser Vorrang ist insbesondere bei der Straßenraumaufteilung sowie bei der Schaltung von Lichtzeichenanlagen umzusetzen.”
Bündnis 90/Die Grünen kritisieren den neu angelegten Streifen. Dieser Schildbürgerstreich muss zügig behoben werden. Möglich wäre eine Ausweisung als Anlieger- oder Spielstraße mit klarem Vorrang für Zufußgehenende damit auch ohne separate Gehweg künftig weniger PKW-Verkehr und mehr Sicherheit gewährleistet wird.
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