Frauen verdienten 2020 durchschnittlich 18 % weniger je Stunde als Männer. Dieser Gender Pay Gap war 2020 je nach Branche sehr unterschiedlich. Am stärksten waren die Bereiche Kunst, Unterhaltung und Erholung (31 %), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (27 %), gefolgt vom Gesundheits- und Sozialwesen (24 %) den Banken und Versicherungen sowie dem Bereich Information und Kommunikation (jeweils 23 %). Auch im Verarbeitenden Gewerbe (22 %) sowie dem Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz (21 %), wo traditionell Männer stärker vertreten sind als Frauen, waren die Verdienstunterschiede relativ hoch (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)).
Cordula Streich hat das Bezirksamt in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 25. März 2021 um Auskunft zur Gendergerechtigkeit in der Bezirksverwaltung Marzahn-Hellersdorf gebeten, nun liegt die Antwort vor (Drucksache 2495/VIII). Aus dieser geht hervor, dass es im Prinzip keine vernünftige Statistik dazu im Bezirksamt gibt. Allerdings ist die Bezahlung im öffentlichen Dienst tarifgebunden. Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die sie/er eingruppiert ist, und nach der für sie/ihn geltenden Stufe. Das Tabellenentgelt ist nicht geschlechterspezifisch.
Das Bezirksamt wird um die Auskunft gebeten:
- Welche Höhe hat das durchschnittliche Entgelt der Bezirksamt-Mitarbeitenden? (Bitte unterscheiden zwischen den Geschlechtern: männlich, weiblich, divers)
Gem. § 17 Abs. 1 TV-L erhält die/der Beschäftigte monatlich ein Tabellenentgelt. Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die sie/er eingruppiert ist, und nach der für sie/ihn geltenden Stufe. Das Tabellenentgelt ist nicht geschlechterspezifisch. Die Angabe eines durchschnittlichen Entgeltes für die Bezirksverwaltung ist nicht möglich, da eine tarifgebundene Vergütung erfolgt. Die Ermittlung des durchschnittlichen Entgelts nach männlich, weiblich, divers bei ca. 1.800 Beschäftigten des Bezirksamtes wäre mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden. Dieser verwaltungsmäßige Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Eine Auswertung erfolgt daher nicht.
- Wie hoch ist der Frauenanteil an Führungspositionen im Bezirksamt? (Bitte differenziert nach den einzelnen Fachämtern)
Jugendamt
21
Bürgerdienste
7
Sozialamt
12
Schul- und Sportamt
3
Jobcenter
8
Stadtentwicklung
10
Wirtschaftsförderung
1
Personal
2
Facility Management
6
Finanzen
2
Ordnungsamt
4
Büro BzBm
1
Weiterbildung- und Kultur
5
Steuerungsdienst
1
Gesundheitsamt
4
Rechtsamt
1
Straßen- und Grünflächenamt
8
(Hinweis: Die aufgelieferten Zahlen lassen sich nicht in prozentuale Anteile aufgliedern, da eine hinreichende Statistik nicht geführt wird.)



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Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisieren geheime „Wohnungsbau-Turbo“-Vorlage – wenige Wochen nach der Wahl und zugunsten eines Investors mit Verbindungen zur CDU
Ein neues Wohnquartier nebenan – und alle in der Nachbarschaft wissen vorher, wie es aussehen wird, ihre Einwände wurden geprüft, und die gewählten Bezirksverordneten haben mitentschieden. So sollte Stadtentwicklung in Marzahn-Hellersdorf laufen. An der Hiltrudstraße passiert gerade das Gegenteil.
Mit der Vorlage Nr. 1597/VI vom 7. Oktober 2026 will das CDU-geführte Bezirksamt dem Vorhaben des Projektentwicklers Laborgh auf der ehemaligen Kleingartenanlage zustimmen: 304 Wohnungen in elf Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen und Tiefgarage. Erlaubt wären dort heute nur Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Geschossen – das räumt die Vorlage selbst ein. Der Bebauungsplan, der das ändern soll, ist nicht fertig: Die zahlreichen Einwendungen aus der Nachbarschaft sind noch gar nicht ausgewertet. Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“, einer befristeten Sonderregel im Baugesetzbuch, möchte das Bezirksamt einfach an ihnen vorbei genehmigen.
Besonders brisant: Laut Beschlussentwurf soll die Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nicht vorgelegt und nicht veröffentlicht werden. Auch ob Kita- und Schulplätze, Spielflächen und der Ausbau der Hiltrudstraße ausreichen, regelt laut Vorlage ein städtebaulicher Vertrag mit Laborgh vom September 2026, über den damit niemand öffentlich beraten kann. Und das wenige Wochen nach der Wahl vom 20. September, kurz bevor sich die neue BVV konstituiert und ein neues Bezirksamt wählt. Auf die Bitte, die Vorlage nicht zu beschließen, hat die CDU nicht geantwortet.
Hinzu kommt: Laborgh-Geschäftsführer Florian Lanz und der frühere CDU-Abgeordnete Christian Gräff sind laut öffentlich einsehbaren Unternehmensdaten geschäftlich verbunden. Die hastig beschlossene Vorlage seiner Kolleg/innen hat damit einen Beigeschmack. Zudem entsteht der Eindruck, dass die Situation im Übergangszeitraum zwischen neuer und alter BVV ausgenutzt wird.
Pascal Grothe (Bündnis 90/Die Grünen) betont: „Ich bin für neue Wohnungen in Biesdorf, und dass hier geförderte Wohnungen entstehen sollen, begrüße ich ausdrücklich. Aber wer über 300 Wohnungen mitten in eine Siedlung aus Einfamilienhäusern setzt, muss das offen tun – vor der Nachbarschaft und vor der BVV. Ein Bezirksamt, dessen Amtszeit nach der Wahl ausläuft, darf so eine Entscheidung nicht im Stillen treffen. Ich will wissen, was das Projekt für Verkehr, Kitas und Schulen in Biesdorf-Nord bedeutet, und ich will ein Quartier, das so wenig Boden wie möglich versiegelt und von der Nachbarschaft akzeptiert ist. Das klärt man in einem ordentlichen Verfahren, nicht mit einer Abkürzung.“
Björn Thielebein (Die Linke) ergänzt: „Wie brauchen auch in Biesdorf bezahlbare Mietwohnungen, bestenfalls in öffentlicher Hand. Es darf nicht sein, dass kurz vor Ende der Wahlperiode hinter verschlossenen Türen Tatsachen geschaffen werden. Die CDU tut mit ihrer Hinterzimmerpolitik nur dem Investor einen Gefallen, nicht aber den Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt. Denn solche Projekte müssen im Einvernehmen mit und nicht gegen die Nachbarschaft entstehen. Wir haben eine Sondersitzung der BVV einberufen, um diesen Prozess zu stoppen. Die Anliegen der Menschen vor Ort müssen ernst genommen werden, statt sie durch administrative Tricks zu übergehen.“
Die Sondersitzung wird am kommenden Dienstag, den 20.10. öffentlich stattfinden.
Beide Fraktionen fordern: Die Vorlage muss zurückgezogen, der BVV vorgelegt und veröffentlicht werden. Das Bebauungsplanverfahren ist mit allen Einwendungen ordentlich abzuschließen – und die Entscheidung trifft das neu gewählte Bezirksamt mit der BVV.
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