Zukunft der Seilbahn in Marzahn-Hellersdorf

Wird die IGA-Seilbahn Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)? Nachdem es im letzten Jahr einige Verwirrungen gab, hat der Senat nun erklärt in welchem Rahmen die Prüfung erfolgt und welche Aspekte dabei berücksichtigt werden (Drs. 18/12878).

Geprüft wird das Vorhaben im Rahmen der Facharbeitsgruppe zur Tarifweiterentwicklung des VBB-Tarifs. Dabei sind nicht zuletzt auch die Erlöse den Kosten gegenüber zu stellen, und diese anhand des zusätzlichen Nutzens dieses Verkehrsmittel im vorhandenen Netz des ÖPNV zu bewerten. Zu berücksichtigen ist dabei auch das bereits vorhandenen ÖPNV-Angebot und die Anschlüsse an die U-Bahnhöfe Cottbusser Platz, Elsterwaerder Platz sowie Kaulsdorf-Nord.

Frage 1: Welche Planungen verfolgt der Senat hinsichtlich einer Integration der Seilbahn „Gärten der Welt – Berlin“ in den öffentlichen Personennahverkehr?

Antwort zu 1: Für die Internationale Gartenausstellung IGA wurde, wie für diese Art temporärer Ausstellungen üblich, eine Attraktion und ergänzende Erschließung konzipiert, finanziert und erbaut. Für die Zeit nach der Ausstellung eröffnet der Vertrag mit dem Hersteller jedoch die Möglichkeit eines Weiterbetriebs. Bis zunächst 2020 hat die Grün Berlin GmbH Preise für die jetzt erhältlichen Einzeltickets sowie die Verrechnung als Kombiticket für den Besuch der Gärten der Welt mit dem Betreiber verhandelt. Es besteht daher ausreichend Zeit, das Nutzungsverhalten sowie die verkehrlichen als auch finanziellen Implikationen des Betriebs für den Park „Gärten der Welt“ genau zu untersuchen. Die Seilbahn ist explizit nicht als Verkehrsmittel des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) planfestgestellt und kann daher von Privaten auch im Auftrag z.B. der Grün Berlin GmbH betrieben werden.

Gleichwohl wird sich ab dem nächsten Jahr zudem der Aufgabenträger für den ÖPNV im Rahmen der Facharbeitsgruppe zur Tarifweiterentwicklung des VBB-Tarifs mit der Frage nach einer möglichen Einbindung der Seilbahn nach Ende der vertraglich vereinbarten Übergangsjahre befassen. Dabei sind nicht zuletzt auch die Erlöse den Kosten gegenüber zu stellen, und diese anhand des zusätzlichen Nutzens dieses Verkehrsmittel im vorhandenen Netz des ÖPNV zu bewerten, dessen gesetzliche Aufgabe die Sicherstellung
der Daseinsvorsorge ist.

Zu berücksichtigen ist dabei auch das bereits vorhandenen ÖPNV-Angebot, z.B. die Busverkehre der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), welche die Erreichbarkeit des Geländes der Gärten der Welt sicherstellen und darüber hinaus im Linienverlauf weitergehende, vielfältige und überlagernde Erschließungsfunktionen erfüllen und u.a. mit ihren direkten Anschlüssen an die U-Bahnhöfe Cottbusser Platz, Elsterwaerder Platz sowie Kaulsdorf-Nord bereits eine sehr gute Verknüpfungen zum Schnellbahnnetz bieten.

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