Bäume sind Wohltäter. Sie versorgen uns mit der nötigen Atemluft, spenden Schatten, verbessern das Klima, filtern den Feinstaub aus der Luft und bieten Lebensraum für viele Lebewesen. Obwohl im Bezirk auf öffentlichen Flächen auch immer wieder Bäume gepflanzt werden, sinkt ihre Zahl weiter. Daher fragte die bündnisgrüne Bezirksverordnete Cordula Streich beim Bezirksamt nach (KA-123/VII):
- Führt das Bezirksamt eine Statistik über die erteilten Fällgenehmigungen für nach Baumschutzverordnung geschützten Bäumen?
a) Wenn ja, wie viele Fällungen geschützter Bäume auf privatem Grund sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 beantragt worden? Und wie viele davon wurden genehmigt?
Im Jahr 2014 wurden 1.256 Bäume, im Jahr 2015 1.207 Bäume und im Jahr 2016 1.895 Bäume zur Fällung, Kronenreduzierung oder sonstigen Schnittmaßnahmen beantragt. Im Jahr 2014 wurden für 56 Bäume, im Jahr 2015 für 76 Bäume und im Jahr 2016 für 50 Bäume Fällungen, Kronenreduzierungen oder sonstige Schnittmaßnahmen versagt.
b) Wenn ja, wie viele Fällungen geschützter Bäume im öffentlichen Raum sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 beantragt worden? Und wie viele davon wurden genehmigt?
Für die Fällung von Bäumen auf öffentliche Flächen sind keine Genehmigungen notwendig. Die Verantwortung liegt hier beim Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Grün. Der/die zuständige Grüninspektor/in ist zuständig für die Kontrollen und die daraus resultierenden Entscheidungen.
c) Wenn ja, In wie vielen Fällen wurden Anträge auf Befreiung von der gesetzlich geschützten Vegetationsperiode (§ 39 (5) 2 BNatSchG gestellt und wie viele Befreiungen wurden erteilt?
Im Zeitraum 2014 – 2016 wurden drei Verfahren zur Befreiung von § 39 5 2 unter Beteiligung der Naturschutzverbände durchgeführt.
- In wie vielen Fällen haben sich die Antragssteller für Ersatzpflanzungen entschieden? Wie wird der Vollzug der Ersatzpflanzungen kontrolliert?
Von 576 Antragstellern in 2014 haben sich 547, von 604 Antragstellern in 2015 566 und von 586 Antragstellern in 2016 haben sich 514 für Ersatzpflanzungen entschieden.
Der Vollzug wird stichprobenartig kontrolliert.
- Wie hoch ist die Summe der eingekommenen Ausgleichsabgaben in den Jahren 2014, 2015 und 2016? Wofür werden die Mittel der Ausgleichsabgabe verwendet?
2014 wurden 145.296,00 €, im Jahr 2015 106.530,00 €, im Jahr 2016 532.529,00 € eingenommen. Die Mittel werden zweckgebunden für Baum- und Strauchpflanzungen und Maßnahmen im Naturschutz in den Schutzgebieten und auf den Flächen des Straßen- und Grünflächenamtes verwendet.
Johannes Martin



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Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisieren geheime „Wohnungsbau-Turbo“-Vorlage – wenige Wochen nach der Wahl und zugunsten eines Investors mit Verbindungen zur CDU
Ein neues Wohnquartier nebenan – und alle in der Nachbarschaft wissen vorher, wie es aussehen wird, ihre Einwände wurden geprüft, und die gewählten Bezirksverordneten haben mitentschieden. So sollte Stadtentwicklung in Marzahn-Hellersdorf laufen. An der Hiltrudstraße passiert gerade das Gegenteil.
Mit der Vorlage Nr. 1597/VI vom 7. Oktober 2026 will das CDU-geführte Bezirksamt dem Vorhaben des Projektentwicklers Laborgh auf der ehemaligen Kleingartenanlage zustimmen: 304 Wohnungen in elf Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen und Tiefgarage. Erlaubt wären dort heute nur Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Geschossen – das räumt die Vorlage selbst ein. Der Bebauungsplan, der das ändern soll, ist nicht fertig: Die zahlreichen Einwendungen aus der Nachbarschaft sind noch gar nicht ausgewertet. Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“, einer befristeten Sonderregel im Baugesetzbuch, möchte das Bezirksamt einfach an ihnen vorbei genehmigen.
Besonders brisant: Laut Beschlussentwurf soll die Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nicht vorgelegt und nicht veröffentlicht werden. Auch ob Kita- und Schulplätze, Spielflächen und der Ausbau der Hiltrudstraße ausreichen, regelt laut Vorlage ein städtebaulicher Vertrag mit Laborgh vom September 2026, über den damit niemand öffentlich beraten kann. Und das wenige Wochen nach der Wahl vom 20. September, kurz bevor sich die neue BVV konstituiert und ein neues Bezirksamt wählt. Auf die Bitte, die Vorlage nicht zu beschließen, hat die CDU nicht geantwortet.
Hinzu kommt: Laborgh-Geschäftsführer Florian Lanz und der frühere CDU-Abgeordnete Christian Gräff sind laut öffentlich einsehbaren Unternehmensdaten geschäftlich verbunden. Die hastig beschlossene Vorlage seiner Kolleg/innen hat damit einen Beigeschmack. Zudem entsteht der Eindruck, dass die Situation im Übergangszeitraum zwischen neuer und alter BVV ausgenutzt wird.
Pascal Grothe (Bündnis 90/Die Grünen) betont: „Ich bin für neue Wohnungen in Biesdorf, und dass hier geförderte Wohnungen entstehen sollen, begrüße ich ausdrücklich. Aber wer über 300 Wohnungen mitten in eine Siedlung aus Einfamilienhäusern setzt, muss das offen tun – vor der Nachbarschaft und vor der BVV. Ein Bezirksamt, dessen Amtszeit nach der Wahl ausläuft, darf so eine Entscheidung nicht im Stillen treffen. Ich will wissen, was das Projekt für Verkehr, Kitas und Schulen in Biesdorf-Nord bedeutet, und ich will ein Quartier, das so wenig Boden wie möglich versiegelt und von der Nachbarschaft akzeptiert ist. Das klärt man in einem ordentlichen Verfahren, nicht mit einer Abkürzung.“
Björn Thielebein (Die Linke) ergänzt: „Wie brauchen auch in Biesdorf bezahlbare Mietwohnungen, bestenfalls in öffentlicher Hand. Es darf nicht sein, dass kurz vor Ende der Wahlperiode hinter verschlossenen Türen Tatsachen geschaffen werden. Die CDU tut mit ihrer Hinterzimmerpolitik nur dem Investor einen Gefallen, nicht aber den Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt. Denn solche Projekte müssen im Einvernehmen mit und nicht gegen die Nachbarschaft entstehen. Wir haben eine Sondersitzung der BVV einberufen, um diesen Prozess zu stoppen. Die Anliegen der Menschen vor Ort müssen ernst genommen werden, statt sie durch administrative Tricks zu übergehen.“
Die Sondersitzung wird am kommenden Dienstag, den 20.10. öffentlich stattfinden.
Beide Fraktionen fordern: Die Vorlage muss zurückgezogen, der BVV vorgelegt und veröffentlicht werden. Das Bebauungsplanverfahren ist mit allen Einwendungen ordentlich abzuschließen – und die Entscheidung trifft das neu gewählte Bezirksamt mit der BVV.
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