
Cordula Streich, Bezirksverordnete
Nach verschiedenen populistischen Anfragen der AfD zu Obdachlosigkeit in den vergangenen Bezirksverordnetenversammlungen konnte das Thema durch eine bündnisgrüne Anfrage (Drucksache – 0299/VIII) von Cordulas Streich wieder auf einer sachlichen und konstruktiven Ebene behandelt werden:
- Ist sichergestellt, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen ihren Pflichten zur Beratung, Information und Mediation in unserem Bezirk nachkommen, um außerordentliche Kündigungen aufgrund von Mietrückständen zu vermeiden?
- Welche Wohnungsunternehmen bieten aufsuchende Beratung an?
- Kann sichergestellt werden, dass für betroffene Mieterinnen und Mieter zumutbarer Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt wird?
- Gibt es Initiativen des Bezirksamtes, auch mit privaten Wohnungsunternehmen entsprechende Regelungen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern im Bezirk zu verhandeln?
Die Bezirksbürgermeisterin Frau Pohle antwortete, dass die Wohnungsunternehmen eine Beratung anbieten und versuchen Ersatzwohnungen bereitzustellen. Es gäbe auch in der Senatsverwaltung gerade Verhandlungen zu dem Thema. Dazu wird der Berliner Senat eine regelmäßige Berichterstattung über quantitative und qualitative Zahlen zur Wohnungslosigkeit einführen. Diese wird Grundlage für ein umfassendes Konzept zur Prävention von Wohnraumverlust.
Auch die bündnisgrüne Bundestagsfraktion hat sich des Themas angenommen. In dem Antrag „Wohnungslosigkeit wirkungsvoll angehen – Bundesweite Statistik einführen“ wird die Bundesregierung aufgefordert einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zum Ziel hat, eine bundesweite nationale Statistik zur Erfassung der Obdach- und Wohnungslosigkeit einzuführen, um auf dieser statistischen Grundlage die Basis für die nachhaltige Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu schaffen.
Auch gesetzlich ist das Thema verankert. § 4 des Gesetzes zur sozialen Ausrichtung und Stärkung der landeseigenen Wohnungsunternehmen für eine langfristig gesichterte Wohnraumversorgung v. 24.11.2015 enthält folgende Regelungen:
§ 4 Kündigung
(1) Die landeseigenen Wohnungsunternehmen wirken durch geeignete Maßnahmen wie Informations-, Beratungs-, Mediations- und ähnliche Verfahren darauf hin, dass außerordentliche fristlose Kündigungen aufgrund von Mietrückständen so weit wie möglich vermieden werden.
(2) Erweist sich die fristlose Kündigung unter Beachtung des Absatzes 1 als unvermeidbar, so soll dem betroffenen Mieterhaushalt zumutbarer Ersatzwohnraum angeboten werden.
(3) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sollen erst dann vollzogen werden, wenn der betroffene Mieterhaushalt an Maßnahmen nach Absatz 1 nicht mitwirkt, anderweitig mit neuem Wohnraum versorgt ist oder er angebotenen zumutbaren Ersatzwohnraum innerhalb einer angemessenen Frist nicht annimmt.
(4) Auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kann verzichtet werden, wenn der Mieterhaushalt bestehende Lohn- oder Gehaltsansprüche, Leistungsansprüche oder andere Forderungen gegenüber Dritten an das Wohnungsunternehmen bis zur Höhe der nicht erfüllten Mietforderungen sowie für zukünftig monatlich wiederkehrende Mietforderungen wirksam abgetreten hat beziehungsweise der Leistungserbringer an das Wohnungsunternehmen zahlt.


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Hiltrudstraße: Bezirksamt will Großprojekt hinter verschlossenen Türen durchwinken
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisieren geheime „Wohnungsbau-Turbo“-Vorlage – wenige Wochen nach der Wahl und zugunsten eines Investors mit Verbindungen zur CDU
Ein neues Wohnquartier nebenan – und alle in der Nachbarschaft wissen vorher, wie es aussehen wird, ihre Einwände wurden geprüft, und die gewählten Bezirksverordneten haben mitentschieden. So sollte Stadtentwicklung in Marzahn-Hellersdorf laufen. An der Hiltrudstraße passiert gerade das Gegenteil.
Mit der Vorlage Nr. 1597/VI vom 7. Oktober 2026 will das CDU-geführte Bezirksamt dem Vorhaben des Projektentwicklers Laborgh auf der ehemaligen Kleingartenanlage zustimmen: 304 Wohnungen in elf Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen und Tiefgarage. Erlaubt wären dort heute nur Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Geschossen – das räumt die Vorlage selbst ein. Der Bebauungsplan, der das ändern soll, ist nicht fertig: Die zahlreichen Einwendungen aus der Nachbarschaft sind noch gar nicht ausgewertet. Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“, einer befristeten Sonderregel im Baugesetzbuch, möchte das Bezirksamt einfach an ihnen vorbei genehmigen.
Besonders brisant: Laut Beschlussentwurf soll die Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nicht vorgelegt und nicht veröffentlicht werden. Auch ob Kita- und Schulplätze, Spielflächen und der Ausbau der Hiltrudstraße ausreichen, regelt laut Vorlage ein städtebaulicher Vertrag mit Laborgh vom September 2026, über den damit niemand öffentlich beraten kann. Und das wenige Wochen nach der Wahl vom 20. September, kurz bevor sich die neue BVV konstituiert und ein neues Bezirksamt wählt. Auf die Bitte, die Vorlage nicht zu beschließen, hat die CDU nicht geantwortet.
Hinzu kommt: Laborgh-Geschäftsführer Florian Lanz und der frühere CDU-Abgeordnete Christian Gräff sind laut öffentlich einsehbaren Unternehmensdaten geschäftlich verbunden. Die hastig beschlossene Vorlage seiner Kolleg/innen hat damit einen Beigeschmack. Zudem entsteht der Eindruck, dass die Situation im Übergangszeitraum zwischen neuer und alter BVV ausgenutzt wird.
Pascal Grothe (Bündnis 90/Die Grünen) betont: „Ich bin für neue Wohnungen in Biesdorf, und dass hier geförderte Wohnungen entstehen sollen, begrüße ich ausdrücklich. Aber wer über 300 Wohnungen mitten in eine Siedlung aus Einfamilienhäusern setzt, muss das offen tun – vor der Nachbarschaft und vor der BVV. Ein Bezirksamt, dessen Amtszeit nach der Wahl ausläuft, darf so eine Entscheidung nicht im Stillen treffen. Ich will wissen, was das Projekt für Verkehr, Kitas und Schulen in Biesdorf-Nord bedeutet, und ich will ein Quartier, das so wenig Boden wie möglich versiegelt und von der Nachbarschaft akzeptiert ist. Das klärt man in einem ordentlichen Verfahren, nicht mit einer Abkürzung.“
Björn Thielebein (Die Linke) ergänzt: „Wie brauchen auch in Biesdorf bezahlbare Mietwohnungen, bestenfalls in öffentlicher Hand. Es darf nicht sein, dass kurz vor Ende der Wahlperiode hinter verschlossenen Türen Tatsachen geschaffen werden. Die CDU tut mit ihrer Hinterzimmerpolitik nur dem Investor einen Gefallen, nicht aber den Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt. Denn solche Projekte müssen im Einvernehmen mit und nicht gegen die Nachbarschaft entstehen. Wir haben eine Sondersitzung der BVV einberufen, um diesen Prozess zu stoppen. Die Anliegen der Menschen vor Ort müssen ernst genommen werden, statt sie durch administrative Tricks zu übergehen.“
Die Sondersitzung wird am kommenden Dienstag, den 20.10. öffentlich stattfinden.
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