Immer wieder erreichen uns Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu Straßenbäumen bzw. fehlenden Straßenbäumen. Dabei hören wir immer wieder, dass Bäume im Umfeld gefällt werden, nicht nachgepflanzt werden oder nicht ausreichend gepflegt werden. Nach dem Sturmtief Xavier gab es verständlicherweise eine erhöhte Anzahl von Anfragen. In der Bezirksverordnetenversammlung gab es am Donnerstag die Debatte wie mit derartigen Fragen umzugehen ist, da die Mitarbeiter*innen des Straßen- und Umweltamtes mit der Beseitigung der Sturmschäden ausgelastet sind.
Wir möchten an dieser Stelle klar stellen: Die zusätzliche Arbeit der Mitarbeiter*innen des Straßen- und Umweltamtes hat unsere Unterstützung. Es ist jedoch ein demokratisches Mittel der Bezirksverordneten, Anfragen an das Bezirksamt zu richten. Dieses kann selbstverständlich um eine Fristverlängerung der Antworten bitten, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – wie in diesem Fall sehr nachvollziehbar – innerhalb von 14 Tagen keine Antwort liefern können. In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Bezirksverordnete zu rügen, weil sie den Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern unseres Bezirkes nachkommen, halten wir für keinen guten Stil.
Nachpflanzungen sind und bleiben jedoch ein wichtiges Thema. In den kommenden Monaten wird es eine konkrete Prüfung von Standorten brauchen, um in kommenden Frühjahr mit dem Nachpflanzen beginnen zu können. Die bündnisgrüne Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus prüft gerade in wie fern die Stadtbaumkampagne zu diesem Zweck unbürokratisch ausgeweitet werden kann.
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Daher haben wir uns dem überfraktionellen Antrag angeschlossen um die Lücke zwischen gefällten und neu gepflanzten Straßenbäumen in den kommenden Jahren auszugleichen. Ziel ist es mindestens so viele Bäume zu pflanzen, wie in einem Jahr gefällt werden müssen. Bei erneutem zeitlichem Verzug von Nachpflanzungen, sollen diese prioritär an für den Bezirk gesellschaftlich wichtigen Orten stattfinden. Dazu zählen: Schulen, Parks und Spielplätze, Plätze, Denkmalbereiche und Denkmalensembles sowie Gebiete mit Erhaltungssatzung.
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