In Kaulsdorf soll ein kleinen Biobauernhof entstehen und die vorhandenen Obstbäume kultivieren werden. So plante es Robert Riedel beim Kauf des knapp 8300 Quadratmeter großen Grundstück Alt-Kaulsdorf 74-78 im Dezember 2011. Dort steht die Ruine einer großen Villa, eine verwilderte Obstbaum-Plantage, ansonsten gibt es viel Gestrüpp, Bauschutt und auch ein paar Bäume. Doch seitdem gibt es viele rechtliche Fragen. Einige haben wir in der BVV thematisiert.
Kleine Anfrage von Nickel von Neumann (KA-005/VIII)
Ich frage das Bezirksamt:
1.) Ist der Bezirk oder der Senat zuständig für die Waldausweisung?
Zuständige Verwaltungsbehörde ist die Behörde Berliner Forsten. Welche Fläche Wald ist, richtet sich nach dem Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland (BWaldG) in Verbindung mit dem Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes von Berlin (LWaldG). Wald im Sinne dieser Gesetze ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche.
2.) Welche Zuarbeiten hat das Bezirksamt geleistet für die Waldausweisung?Keine. Die Fläche ist auch ohne Zuarbeit in Luftbildern seit mindestens 1985 als Wald erkennbar, sie ist bestockt mit u.a. den Baumarten Eiche, Kastanie, Linde, Esche und Ahorn.
3.) Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, den Kauf rückgängig zu machen?
Diese Beurteilung kann nur durch den Eigentümer vorgenommen werden.
Am 04.09.2013 bot das Bezirksamt den Grundstückseigentümern an, sie bei der Rückabwicklung des Kaufs zu unterstützen, da die Wahrscheinlichkeit, das Vorhaben umzusetzen, auf Grund der geltenden Gesetze, Rechtsverordnungen, festgesetzten und im Prozess befindlichen Planungen als sehr gering einschätzt wird.4.) Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, die Waldausweisung rückgängig zu machen?
Zurzeit liegt zu dieser Frage eine Klage der Grundstückseigentümer gegen die zuständige Behörde Berliner Forsten vor. Das Bezirksamt beabsichtigt nicht, außerhalb seiner Zuständigkeit zu Verfahren anderer Berliner Behörden Stellung zu nehmen.
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