Vorfahrtsregelung Biesdorf Weißenhöher Straße/Arno-Philippsthal-Straße

Antrag – 1374/VII (18.03.2014)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Beschilderung zur Vorfahrtsgewährung an der Weißenhöher Straße/Ecke Arno-Philippsthal-Straße zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.

Begründung:

Es könnte der Eindruck entstehen, dass an dieser Stelle die Vorfahrtsregel “rechts vor links” gilt.

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Verwandte Artikel