Zum Winterdienst auf Gehwegen

kleine Anfrage “Zum Winterdienst auf Gehwegen” – KA-218/VII (08.08.2013)

Zu o.g. Kleinen Anfrage möchte ich Ihnen folgende Antwort geben.

1. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen die Räum- und Streupflichten auf Gehwegen sind im vergangenen Winter von Anfang Dezember 2012 bis Ende März 2013 vom Ordnungsamt eingeleitet worden?

105 Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet.

2. Wie viele Verfahren davon konnten mit welchem Ergebnis bereits abgeschlossen werden?

Bisher wurden 95 Verfahren abgeschlossen, davon 17 Bußgeldbescheide, 27 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld und 51 Einstellungen.

3. Wie viele Schäden an Gehwegen sind dem Bezirksamt in Folge des Winters gemeldet worden?

Dem Fachbereich Tiefbau sind 143 Schäden bekannt. Darunter ca. 25 Schäden, die nicht eindeutig  Wintereinflüssen zuzuordnen sind.

4. Wie viele Schäden davon sind im Laufe des Winters von Anliegerinnen und Anliegern bzw. durch von diesen beauftragte Winterdienste verursacht worden?

Von beauftragten Firmen wurden ca. 43 Schäden verursacht.

5. Wie viele Schäden wurden durch den Einsatz von Auftaumitteln im Bezirk verursacht?

Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

6. Wie viele Schäden wurden durch den Einsatz von unsachgemäßen oder überdimensionierten Gerätschaften verursacht?

Ca. 43 Schäden wurden von privaten Auftraggebern verursacht.

Die Schäden, die durch die BSR angerichtet wurden, sind sehr umfangreich und wurden nicht gesondert erfasst. Es handelt sich vor allem um Schäden in Pflasterflächen (Mosaik, Kleinstein, Großpflaster) durch Auskehrungen des Fugenmaterials und der Plattenbelägen, die durch die Schwere der Räumfahrzeuge brechen oder abkippen.

7. Wie viele Schäden an Grünflächen, Straßenbäumen und Straßenbegleitgrün wurden durch unsachgemäßen Winterdienst bislang festgestellt?

Im Fachbereich Grün sind 3 Schadensfälle an Gehwegen (Körnerplatz, im Schlosspark Biesdorf und am Fred Löwenberg Platz) bekannt.

Die Schäden wurden durch die Bürsten der Reinigungsfahrzeuge überwiegend bei der Splittberäumung verursacht und durch unachtsames Fahren der Winterdienstfahrer während der Einsätze (z.B. am Fred Löwenberg Platz) verursacht. Benannte Schäden wurden von der beauftragten Winterdienstfirma wieder behoben. Dem Land Berlin ist damit kein Schaden entstanden. Schäden an Bäumen sind dem Fachbereich Grün nicht bekannt.

8. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob es durch vorgenannte Beschädigungen an Wegen oder Grünflächen zu Unfällen oder Verletzungen von Personen gekommen ist?

Unfälle und oder Verletzungen von Personen in Folge von Beschädigungen durch unsachgemäßen Winterdienst sind dem Fachbereich Grün nicht bekannt.

Christian Gräff

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