Große Anfrage – 0882/VII (16.04.2013)
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
- Warum wurde im Modell, das im Amt für die frühzeitige Bürgerbeteiligung auslag, von den Planzielen des Bebauungsplanentwurfes 10-63 abgewichen?
- Warum wurde der Fachausschuss über diese Planzieländerung, z. B. die Erhöhung von GRZ von 0,2 auf 0,4 und GFZ 0,4 auf 0,6, nicht informiert und dort darüber beraten?
- Liegen für das Wernerbadgelände konkrete Bauvoranfragen von Investoren vor?
- Wer trägt die Kosten für die bisherigen Planungen speziell die projektbezogenen, einschließlich der konkreten Entwürfe?
Dazu die Antwort des Stadtrates aus dem Wortprotokoll.
Antwort zu Frage 1) Die Einleitung des Bebauungsplans 763 wurde am 9. August 2011 mit den grundsätzlichen Zielen zusätzlicher Entwicklungen von Bauflächen im Charakter eines allgemeinen Wohngebietes und der Erhaltung der Freihaltung von Flächen im Bereich des Wernersees als private Grünflächen vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf beschlossen. Erste Überlegungen des Architekten, Herrn Feddersen, der sich ja, wie Sie ja auch richtig gesagt haben, Herr von Neumann, in Berlin bei dem Thema seniorengerechtes Wohnen, Altenpflegeheime, insbesondere aber auch bei dem Thema „besondere Einrichtungen beispielsweise für Demenzkranke“ einen wirklich verdienten Namen gemacht hat, wurden im Juli 2011 dem Fachbereich Stadtplanung vorgetragen. Es wurden die oben genannten Ziele des Bebauungsplanverfahrens erläutert.
Am 28. Februar stellte Herr Feddersen sein Projekt Mitgliedern des Bezirksamtes vor. Das Projekt wurde grundsätzlich begrüßt und es wurde angeregt, mit den zuständigen Ämtern die Klärung möglicher Auswirkungen insbesondere auf Biotop und Artenschutz vorzunehmen. Im Juni 2012 fand im Fachbereich Stadtplanung unter Mitwirkung des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes, des Amtes für Soziales, des Amtes für Umwelt- und Naturschutz ein Workshop statt, in dem das Architekturbüro Feddersen einen städtebaulichen Entwurf für eine Wohnanlage für Demenzkranke an diesem Standort vorstellte. Ein Projekt dieser Nutzungsart wurde insbesondere durch das Amt für Soziales für das Siedlungsgebiet und für Marzahn-Hellersdorf insbesondere begrüßt, da somit dem Wunsch nach einem Verbleiben der Einwohnerinnen und Einwohner im Kiez nachgekommen werden kann. Durch das im Büro erfolgte Ergebnis des Workshops und unter Berücksichtigung der dort vorgetragenen Hinweise, eine Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs, besonders unter dem Aspekt der wirksamen Freihaltung von Flächen um den Wernersee.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf erhielt den Informationsvorlage 250-4 am 28.08.2012 Kenntnis über diesen städtebaulichen Entwurf. Gegenstand der Informationsvorlage war ebenfalls, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und unter Berücksichtigung dieses städtebaulichen Entwurfs vorbereitet wurde. Der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellte Entwurf des Bebauungsplans formuliert die wesentlichen Ziele als Ergebnis des durchgeführten Workshops. Der Entwurf zum Bebauungsplan geht von einer Freihaltung von den Flächen um den Wernersee, zirka 50 % des Grundstücksanteils, zirka 50 % des gesamten Grundstückanteils, aus und berücksichtig gleichzeitig für eine Fläche des Planungsgebietes ein Nutzungsmaß von GAZ 0,4 und GFZ 0,6, welche aus einer funktionsgerechten Errichtung einer Anlange für diese besondere Wohnform für pflegebedürftige Personen resultiert.
Damit wurden die Ziele des Einleitungsbeschlusses unter Berücksichtigung der geplanten Nutzungsart und der Freihaltung der Bereiche um den Wernersee herum konkretisiert. Dies entspricht dem durch den Gesetzgeber vorgesehenen Planungsprozess der Bauleitplanung, bei dem die Beteiligung möglichst frühzeitig mit dem Vorliegen diskussionsfähiger Planungsziele erfolgen sollte, um alle Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten. Diese Modifizierung der Ziele wurde Gegenstand der Inhalte des Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Beratung hierzu kann über die Ergebnisse der Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung, also mit der BVV erfolgen. Der Umfang der Anpassung setzt auch keine Änderung des Flächennutzungsplanes des Landes Berlin voraus. Die Ableitung einer baulichen Dichte von 0,6 auf einer rund einen Hektar großen Fläche ist selbstverständlich auch zulässig.
Ich möchte auch hier an der Stelle darauf verweisen, dass die Änderung der Dichte möglicherweise, es gibt ja noch keinen Investor, deswegen ist die Aufregung ja, die sie hier fabrizieren auch für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, sondern es hat eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gegeben. Es gibt keinen Investor, es gibt einen Architekturvorschlag an dieser Stelle und ich kann nur hoffen, ich kann nur hoffen, dass es einen Investor und auch einen karitativen Betreiber gibt am Ende, der diese Pläne umsetzt. Ich würde mir das sehr wünschen. Im Übrigen, glaube ich, sprechen Sie nicht für die Anwohner, was Sie ja versuchen zu suggerieren. Wenn es nämlich keine Entwicklung am Wernerbad geben sollte, denn ich bin der festen Überzeugung, dass die Mehrheit der Anwohner sagt: „So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben“.
Und sollten, sollten die Berliner Bäderbetriebe dieses Arial nicht veräußern können, an einen Investor, dessen Vorstellung wir jetzt möglicherweise abblicken, sondern wir den klassischen Discounter oder wen auch immer, den an der Stelle zum Glück ja mit der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens gar nicht mehr möglich ist, bekommen, wäre das, und da sind wir uns ja an der Stelle wohl einig, der Supergau. Und ich sage das noch mal, wir haben den aller-, allergrößten Teil der naturnahen Flächen und den aller-, allergrößten Teil des Wernersees, also des unmittelbaren Umfeldes des Sees, freigehalten von Bebauung. Und das ist auch nach wie vor unser Ziel. Und insofern wird Ihre Frage 3 mit Nein beantwortet. Vielleicht befriedigt Sie das ja auch, wenn Sie sagen, es gibt keinen Investor, es soll alles so bleiben, wie das ist. Ich glaube nicht, dass es das Bezirksamt, die Mehrheit dieses Hauses und übrigens auch die Anwohnerinnen und Anwohner befriedigt.
Antwort zu Frage 4) Die Kosten des Konzeptentwurfes trägt selbstverständlich der Entwurfsverfasser zu seinen Lasten, die er eingereicht hat und niemand Anderes. Zusammenhängend möchte ich sagen: Ich verstehe die Aufregung überhaupt nicht. Ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, was da jetzt versucht wird am Schopfe zu packen. Ich würde mich, ich wiederhole mich da, sehr, sehr freuen, wenn es an dieser Stelle einen Investor geben würde, der die vorgeschlagenen Architekturentwürfe auch umsetzten würde. Ich glaube, dass das insgesamt nicht einfach wird, weil auch klar ist, dass ein Investor an dieser Stelle für Wohnanlage für Demenzkranke, für Senioren, wie auch immer, einen immens hohen Investitionsbedarf in unserem, im öffentlichen Raum, nach sich vollziehen müsste, weil, wir wissen das ja, dazu gehören würde, dass große Teile des Wernersees renaturiert wären. Und insofern müssen, müssen, die Berliner Bäderbetriebe natürlich zu einem Kaufpreis an einen möglichen Investor verkaufen, der weit unter dem jetzigen Verkehrswert liegt. Und da bin ich mal bei der jetzigen Liegenschaftspolitik des Landes Berlin gespannt, ob es zu so einem Kauf am Ende kommt an einen Investor. Ich kann das nur hoffen, weil sonst bleibt alles so, wie es ist, und das ist, glaube ich, für die Fläche, übrigens auch im naturschutzrechtlichen Sinne, Sie wissen ja, dass da auch Eingriffe, als es noch als Wernerbad betrieben worden ist, also als Badeanlage, vorgenommen sind, die wir entfernen wollen. Das ist der Supergau.
Insofern, ich hoffe, dass es soweit auf einem guten Weg ist. Wir haben, glaube ich, von der Bauleitplanung her dazu alles getan, dass es auf einem guten Weg ist, und jetzt können wir allesamt nur hoffen, dass es dafür einen Investor gibt, der das auch realisiert. Vielen Dank.


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