kleine Anfrage “Zum Lärm auf der Parkbühne im Biesdorfer Schlosspark” – KA-161/VII (16.01.2013)
O. g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie häufig fanden im vergangenen Jahr (2012) Veranstaltungen auf der Parkbühne statt?
Im Jahr 2013 wurden insgesamt für die Durchführung von 28 Veranstaltungen auf der Parkbühne Biesdorf Genehmigungen nach § 11 des Landes Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln) erteilt. Das betraf 32 Veranstaltungstage. Mit dabei waren u. a. das Biesdorfer Blütenfest (4Tage) und die Veranstaltung „Lust auf Garten“ (2 Tage).
2. Wie häufig wurden in den Abendstunden Konzerte veranstaltet?
Das Immissionsschutzrecht kennt den Begriff „Abendstunden“ nicht. Es wird der Begriff „Nachtruhe“ verwendet. Diese reicht von 22:00 bis 06:00 Uhr. Die erteilten Genehmigungen betrafen in 6 Fällen auch Zeiten der Nachtruhe. Davon gingen 5 bis 22:30 Uhr und eine bis 23:00 Uhr.
3. Gab es Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über eine zu hohe Lärmbelästigung?
Ja es gab von 2 verschiedenen BürgerInnen Beschwerden über Lärmbelästigungen. Diese wurden vom Umwelt- und Naturschutzamt abschließend bearbeitet.
4. Gab es Abfragen der Polizei beim bezirklichen Ordnungsamt über Genehmigungen von Veranstaltungen oder bezüglich der genehmigten Dezibelzahl?
Nein. Die Polizei erhält prinzipiell von der zuständigen Behörde, dem Umwelt- und Naturschutzamt, jede erteilte Genehmigung mit allen Nebenbestimmungen einschließlich der Schallpegelwerte eine elektronische Kopie per E-Mail.
5. Wie viele Veranstaltungen wird es voraussichtlich im Jahr 2013 geben?
Es liegen bisher noch keine Anträge für die Parkbühne vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass seitens des Betreibers der Parkbühne auch in diesem Jahr Veranstaltungen in ähnlicher Anzahl wie in den letzten Jahren beantragt werden. Die Grundlage dafür ist ein zwischen dem Bezirksamt und dem Veranstalter geschlossener Vertrag.
Christian Gräff
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