kleine Anfrage “Zum IT-Recycling-Konzept des Bezirksamtes” – KA-183/VII (14.03.2013)
Zur Kleinen Anfrage gibt das Bezirksamt wie folgt Auskunft:
1. Gibt es im Bezirksamt ein IT-Recycling-Konzept? Wenn ja, seit wann, welche konkreten Details beinhaltet es, und wo ist es schriftlich erfasst? Wenn nein, warum nicht?
Das IT-Recycling-Konzept, wie es vom BA umgesetzt wird (siehe hierzu die Nr. 6 und 9) ist nicht schriftlich fixiert. Es orientiert sich am IT-Grundschutzkatalog des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
2. Orientiert sich das Bezirksamt an den Rahmenverträgen des IT-Dienstleistungszentrums Berlins (ITDZ) zum Neukauf von Informationstechnik, deren Nutzung sowie deren Klauseln zur Rücknahmeverpflichtung von Altgeräten, die eine große Bedeutung für ein geordnetes Recycling- und Entsorgungsverfahren im Land Berlin haben sollen? Wie bewertet das Bezirksamt dieses Vorgehen?
Sofern vom ITDZ angeboten und wirtschaftlich, erfolgt der Neukauf von Informationstechnik über die vorhandenen Rahmenverträge. Die Rücknahmeverpflichtung des ITDZ ist betr. der Einhaltung gesetzlicher Grundlagen und bezogen auf die Einzelverträge zweckmäßig. Die Beschaffung erfolgt in anderen Fällen und überwiegend im Rahmen eigener Ausschreibungen, dementsprechend auch die Entsorgung.
3. Bedarf es aus der Sicht des Bezirksamtes eines einheitlichen Recycling-Konzepts für ITHardware im Land Berlin? Falls ja, welche Begründungen führt das Bezirksamt hierfür an? Falls nein, wie erklärt das Bezirksamt seine Vorbehalte?
Ein Bedarf nach einem einheitlichen Recycling-Konzept wird nicht gesehen, da im Vordergrund die Wiederverwendung von IT-Bauteilen steht und wie bei jedweder Entsorgung der Bezirk eigenverantwortlich handeln kann.
4. Inwiefern sieht das Bezirksamt im Falle der Entwicklung eines einheitlichen Recycling- Konzepts für IT-Hardware im Land Berlin den Bedarf, Interessen und Belange der Bezirke hierbei zu berücksichtigen und ggf. mit der Landesebene zu koordinieren?
Die angestrebte Nachnutzung von Hardware durch Dritte sollte einer unmittelbaren Entsorgung voraus gehen. Diese Möglichkeit sollten den Bezirken überlassen bleiben und in einem zentralen Recycling-Konzept einfließen.
5. Wie hoch ist die durchschnittliche Nutzungsdauer von Servern, Arbeitsplatz-PC’s, Notebooks, Tablets, Bildschirmen und Druckern im Bezirksamt? Nach welchen Kriterien werden die genannten Geräte einem Recycling-Verfahren zugeführt? Wie viele Geräte werden durchschnittlich im Jahr entsorgt?
Die Durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre (festgesetzte Normative
Nutzungsdauer – NND). Die Geräte werden aufgrund von hoher Beanspruchung und daraus resultierendem Verschleiß in der Regel nach Ablauf der NND, die Sicherstellung der Finanzierung vorausgesetzt, ausgesondert. Pro Haushaltsjahr werden somit durchschnittlich 300 PC’s und in entsprechender Anzahl Bildschirme, Drucker und wenige (rd. 35) Notebooks und zukünftig auch Tablet PC’s sowie Servertechnik neu beschafft. In Ausnahmefällen ist insbesondere bei Spezialtechnik oder aber bei Streichung von Haushaltsmitteln für die planmäßige Ersatzbeschaffung eine längere Nutzungsdauer erforderlich. Eine vorfristige Aussonderung wird grundsätzlich nur in Fällen eines wirtschaftlichen Totalschadens (z.B. Reparaturkosten übersteigen Wiederbeschaffungskosten) durchgeführt.
6. Was geschieht mit der ausgemusterten IT-Hardware des Bezirksamtes nach der verwaltungsinternen Benutzung? Wie und durch wen wird die ausgemusterte ITHardware entsorgt? Gibt es standardisierte und zertifizierte Verfahren? Wie wird die Entsorgung belegt?
Die Entsorgung der Monitore erfolgt kostenpflichtig durch die Firma BRAL GmbH. Der Nachweis wird mit einem „Fahrauftrag / Quittung Sammlung von Elektroschrott“ belegt. Die anderen Computerteile werden durch die G.U.T. e.V. kostenlos übernommen. Noch funktionstüchtige Drucker und Monitore werden kurzfristig zwischengelagert und auf Anfrage den nachgeordneten Einrichtungen wie z.B. JFEs zur weiteren Verwendung überlassen. Auch Mitarbeiter haben die Möglichkeit diese käuflich zum Restwert zu erwerben.
Die fachgerechte Entsorgung der Endgeräte obliegt den Endverbrauchern.
7. Nach welchen Kriterien wählt das Bezirksamt Vertragspartner aus, die die Entsorgung der IT-Hardware übernehmen? Inwiefern wird die Arbeit der Vertragspartner im laufenden Vertragspartner evaluiert?
Es wird eine freihändige Vergabe durchgeführt (Aufforderung von 3 geeigneten Fachunternehmen; Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot).
8. Gibt es Rahmenverträge bei Neukauf von Informationstechnik? Werden alternativ Leasing-Verträge zur Beschaffung von IT-Hardware geschlossen?
Ja, es gibt Rahmenverträge für den Neukauf von IT-Hardware (ITDZ). Leasing-Verträge zur Beschaffung bestehen nicht.
9. Mit welchen Firmen oder Vereinen, die sich auf Recycling von IT-Hardware spezialisiert haben, arbeitet das Bezirksamt zusammen, und in welcher quantitativen und finanziellen Größenordnung wird auf diese Weise IT-Hardware recycelt?
Entsorgung der Monitore erfolgt durch die Firma BRAL GmbH zum Einzelpreis von XX€* Netto. Im Jahr 2011 waren 28 Monitore zu entsorgen und im Jahr 2012 waren es 7 Monitore. Andere Computerteile werden durch G.U.T. e.V. kostenlos entsorgt. G.U.T. Consult überprüft die von uns ausgesonderten Geräte. Dies geschieht im Rahmen von Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung/1-Euro-Job, geringfügige Beschäftigung). Danach werden sie repariert / aufgearbeitet und an gemeinnützige Hilfsvereine (helfende Hände) übergeben. Bei nicht mehr zu reparierenden Geräten erfolgt eine vollständige Demontage und Sortentrennung mit anschließender Entsorgung.
10. Wie garantiert das Bezirksamt und dessen nachgeordnete Behörden die sichere Löschung aller Daten auf Datenträgern ausrangierter IT-Hardware?
Alle Datenträger (Festplatten) werden vor der Aussonderung von Geräten ausgebaut und über eine Spezialfirma mechanisch zerstört und vernichtet.
11. Wie wirkt das Bezirksamt dem illegalen Export, z.B. in Entwicklungsländer, von Elektround Elektronikgeräten aus ihrem ehemaligen Bestand entgegen?
Elektronische Geräte müssen entsprechend der geltenden gesetzlichen Grundlagen grundsätzlich dem Recycling zugeführt werden. Sofern das BA Geräte entsorgt, bedient es sich dafür geeigneter Fachbetriebe und trägt damit Sorge dafür, dass kein illegaler Handel mit Elektronikschrott betrieben wird.
12. Ist dem Bezirksamt die Wiedergewinnungsquote bei Edelmetallen aus ihren ehemaligen Elektro- und Elektronikbeständen bekannt? Wenn ja, wie hoch ist die Quote?
Nein, das ist nicht bekannt.
13. Ist dem Bezirksamt die Quote der Rückgewinnung für den Rohstoffkreislauf bekannt? Wenn ja, wie hoch ist die Quote?
Nein, das ist nicht bekannt.


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