Beitrag von Maria Hartwig zur Zukunft des Geländes des ehemaligen Wernerbades in Mahlsdorf (aus jot w.d. (2/2013)).

Kaulsdorf – Nach der Auflösung des Vereins „Freunde des Wernerbades“ vor einem Jahr am 10. Januar 2012 war es verdächtig still um das zuvor oft heftig umstrittene Gebiet rund um den Wernersee und dessen Zukunft. Jetzt ruft die amtliche Bekanntmachung zur „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ am Bebauungsplan des Areals mit der Nummer 10-63. Exakt ist das Gelände zwischen Koch-, Haeckel-, Werner- und Ridbacher Straße gemeint.
In dem einen Jahr nun ist hinter verschlossenen Türen doch viel geschehen. Ich traute meinen Augen kaum, hing doch dort bereits ein Modellfoto eines umfangreichen Gebäudekomplexes für Senioren und Demenzkranke. Er beginnt entlang der Ridbacher Straße und reicht bis dicht an das tiefer liegende Seeufer. Hier markiert ein Linealstrich auf dem Plan die Grenze zur „privaten Grünfläche“ mit dem See. Zum Glück bleibt das Seeufer frei von Bebauung, zumindest in diesem Entwurf. Es bleibt also nach dem jetzigen Planungsstand ein Stückchen der so vielfältigen Natur erhalten.Mehr Glück konnte ich leider nicht entdecken. Statt dessen wird die Haeckelstraße um sieben Meter verbreitert. Wozu, steht nicht in den Unterlagen. Auf Nachfrage heißt es bei den Mitarbeiterinnen im Planungsamt, das Tiefbauamt hätte dies verlangt. Von dem schönen Baumbestand an der Ridbacher Straße ist auf dem Modell nicht das Geringste mehr übrig. Der Abstand zum Gewässer ist gerade noch breit genug für einen Weg. Über die nahezu vollständige Versiegelung und Versteinerung des Bodens in diesem westlichen Areal der Fläche bin ich entsetzt. Keine naturschonende Bebauung, alles hoch verdichtet.
Der Flächennutzungsplan schreibt für dieses Areal eine Geschossflächenzahl GFZ von 0,4 bei einer Grundflächenzahl GRZ von 0,2 als Obergrenze vor. Das heißt, es dürfen nur 20 Prozent der Fläche mit Gebäuden bebaut werden, dafür aber mit jeweils zwei Vollgeschossen. Im jetzt vorgestellten Plan-Entwurf ist für die vorgesehene Fläche aber eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,6 eingetragen! Soll der FNP nun geändert werden? In den Unterlagen steht jedenfalls: „Im weiteren Verfahren ist im Rahmen der Konkretisierung der Planinhalte im Bebauungsplanverfahren zu prüfen, ob eine Änderung oder eine Anpassung des FNP Berlin an die Ziele des Bebauungsplanes erforderlich wird.“
Unbegreiflich ist mir, dass die zu erwartenden Eingriffe als zulässig gelten, weshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entfallen.
Einem so genannten beschleunigten Verfahren steht also nichts im Wege. Die Ridbacher Straße soll der Bevölkerung zum Trost als „historische Allee“ angelegt werden, was auch immer das heißen mag. Hat man sich also nun endgültig vom Bau der Straßenbahn verabschiedet?
Im September 2011 hat die BVV den Entwurf eines Bebauungsplanes zur Kenntnis genommen, der schon nichts mehr von den Hoffnungen der Mahlsdorfer und Kaulsdorfer Bürger auf einen Freizeit- und Erholungspark als Ausgleich für die zunehmende Bebauung enthielt. Die Privatisierung war bereits seit Mai 2011 faktisch. Es sollte aber „der aufgelockerte und durchgrünte Gebietscharakter, der durch kleinteilige Bebauung geprägt wird, in diesem Bereich des Siedlungsgebietes planungsrechtlich gesichert und die dort vorhandene Wohnqualität erhalten“ werden.
Nach den jetzt vorgelegten Plänen bleibt von dem Naturparadies nur ein jämmerlicher Rest mit wenigen Bäumen. Denn es werden außerhalb des Gewässers nahezu drei Viertel der Flächen bebaut. Sind wir so in Not, dass wir die Flächen derart dicht bebauen müssen? Da erstaunt es kaum noch, dass sich eine verantwortliche Mitarbeiterin der Planungsamtes mit den Worten äußert, man müsse „den Interessen der Investoren doch auch entgegen kommen“.
Bis zum 15. Februar liegen die Pläne noch zum Betrachten und zur Abgabe von Einwendungen und Stellungnahmen im Stadtplanungsamt im Alten Rathaus Marzahn, Helene-Weigel-Platz 8, aus. Diese Möglichkeit sollten viele Bürger nutzen.
Maria Hartwig
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