Kinderbetreuung in der Bezirksverordnetenversammlung

Antrag – 0895/VII (16.04.2013)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, für die Bezirksverordneten der Bezirksverordnetenversammlung eine kostenfreie Kinderbetreuung bereit zu stellen, um die politische Teilhabe an diesem gewählten Gremium prinzipiell allen Bürgerinnen und Bürgern von Marzahn-Hellersdorf zu gewährleisten. Dies soll künftig vor allem Alleinerziehende, hier insbesondere junge Frauen, ermutigen, sich um ein politisches Mandat zu bewerben.

Der Bedarf für eine Betreuung sollte zuvor angemeldet werden. Diese könnte zunächst während der BVV-Sitzungen sicher gestellt werden. Perspektivisch ist eine Ausweitung des Angebotes auch auf die Ausschusssitzungen erforderlich.

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung ist ein politisches Gremium, dass die Bürgerinnen und Bürger von Marzahn-Hellersdorf in ihrer vielfältigen Gesamtheit abbilden soll. Hierzu gehören auch Familien mit Kindern.

Aufgrund der Struktur der Bezirksverordnetenversammlung finden Termine regulär nur in den Abendstunden statt. Vor allem Alleinerziehenden ist es somit nur schwer möglich, an Sitzungen teilzunehmen. Selbstverständlich findet die persönliche Organisation primär im privaten Raum statt.

Dennoch ist es nicht immer möglich, selbst eine Kinderbetreuung zu finden oder finanziell überhaupt zu leisten. Zudem ist in der Aufwandsentschädigung der Bezirksverordnetenversammlung kein Betrag für eine Kinderbetreuung vorgesehen. Aus Gründen der formellen und ideellen Gleichbehandlung soll daher die Kinderbetreuung durch den Bezirk finanziert werden. Darüber hinaus soll künftig mit diesem Instrument die Kandidatur von Eltern gefördert werden. Gerade im kommunalen Raum ist die Einbindung aller Interessengruppen zwingend notwendig, um Politik für alle Bürgerinnen und Bürger gestalten zu können.

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