Antrag – 1134/VII (15.10.2013)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Begehbarkeit des Teilstückes der Heinrich-Grüber-Straße (Ostseite) zwischen Schmidtstraße und Gülzower Straße für die Fußgängerinnen und Fußgänger zu sichern.
Begründung:
Diesen völlig vernachlässigten Teilabschnitt hat sich die Natur zurückerobert, er besteht aus Wildwuchs (Buschwerk und z. T. Bäume), der nicht zum Straßenbegleitgrün gehört und die Begehbarkeit stark einschränkt.
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