Mit unserer kleinen Anfrage (KA-061/VII) haben wir das Bezirksamt zu Einbürgerungen in Marzahn-Hellersdorf befragt.
kleine Anfrage “Zu Einbürgerungen in Marzahn-Hellersdorf” – KA-061/VII (05.06.2012)
Zu der o. g. Kleinen Anfrage gibt das Bezirksamt wie folgt Auskunft:
Frage 1: Wie viele Personen haben in den letzten fünf Jahren einen Antrag auf Anspruchseinbürgerung (nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz) und auf Ermessenseinbürgerung (nach § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz) gestellt?
Anzahl der Anträge    nach § 8 StAG*          nach § 10 StAG**
im Jahr
2007                           20                                99
2008                           29                                87
2009                           15                               137
2010                            8                               122
2011                           15                               130
§ 8 StAG*    Einbürgerung nach Ermessen  (abschließende Zuständigkeit SenInnSport)
§ 10 StAG**Einbürgerungsanspruch (bezirkliche Zuständigkeit)
Frage 2: Welcher Staatsangehörigkeit und welcher Altersgruppen gehörten die Antragstellenden an? (Bitte getrennt für die letzten fünf Jahre nach §8 und §10 auflisten.)
Jahr 2010
Staatsangehörigkeit nach § 8 StAG
Bosnien und Herzegowina; Kosovo, Kasachstan, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit nach § 10 StAG
Afghanistan, Aserbaidschan, Äthiopien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, China, Ghana, Indien, Irak, Iran, Jordanien, Kasachstan, Kosovo, Kuba, Libanon, Montenegro, Nigeria, Polen, Russische Föderation, Serbien, Syrien, Togo, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Vietnam
Jahr 2011
Staatsangehörigkeit nach § 8 StAG
Kosovo, Kasachstan, Bosnien und Herzegowina, Armenien, Russische Föderation, Aserbaidschan, Indien, Kirgisistan, Syrien
Staatsangehörigkeit nach § 10 StAG
Afghanistan, Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Costa Rica, Dominik. Republik, Frankreich, Georgien, Griechenland, Indien, Irak, Iran, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Kosovo, Kuba, Libanon, Litauen, Mazedonien, Mexiko, Nicaragua, Pakistan, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Syrien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Vietnam
Für die Jahre 2007 bis 2009 existiert keine vollständig geführte Statistik. Eine Statistik der Erfassung nach Altersgruppen wird nicht geführt.
Frage 3: Wie viele Anträge wurden abgelehnt und welche Gründe lagen vor? (Bitte getrennt für die letzten fünf Jahre nach §8 und §10 und Gründen auflisten.)
Es wird keine getrennte Statistik nach §§ 8 und 10 StAG geführt.
Alle zahlenmäßig erfassten Ablehnungen werden zusammen aufgeführt.
Jahr Ablehnungen
2007                           keine
2008                           1
2009                           3
2010                           2
2011                           2
Gründe für Ablehnungen werden statistisch nicht erfasst. Hauptsächlich liegt der Grund in der fehlenden Mitwirkung.
Frage 4: Wie lange dauert das Verfahren der Einbürgerung vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit? Besteht ein verbindlicher Zeitrahmen?
Es besteht eine Rahmen-Zielvereinbarung (RZV) zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und allen Berliner Bezirksämtern über die Weiterentwicklung der Berliner Bürgerdienste.
Punkt 4 der RZV beinhaltet die Entwicklung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten. In Punkt 4.3 erfolgt die Auflistung einzelner Indikatoren. Gemäß Punkt 6 der Indikatorenliste sollen durch die Bezirksämter innerhalb einer Frist von sechs Monaten ein Anteil von 90% der Einbürgerungsfälle entschieden werden. Das entspricht der praktisch erreichten durchschnittlichen Bearbeitungszeit im Sinne der Fragestellung. Ein rechtlich verbindlicher Zeitrahmen besteht nicht.
Frage 5: Welche Bemühungen hat der Bezirk bisher unternommen, um die Einbürgerung zu fördern?
Mit der vorhandenen Personalressource kann eine weitere Förderung der Einbürgerung, die über das jetzt Erreichte hinausgeht, nicht geleistet werden.
Frage 6: Werden die Antragstellerinnen und Antragsteller darüber informiert, dass Bestätigungen über Arbeitsbemühungen zum Nachweis der Lebensunterhaltssicherung genügen?
Dem Gesetz folgend müssen Einbürgerungsbewerber/innen in der Lage sein, den eigenen und den Lebensunterhalt der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII zu bestreiten. Somit ist die Darstellung in der Fragestellung nicht gesetzeskonform.
Frage 7: Bestehen bezirkliche Einbürgerungssprechstunden? Wenn nein, sind solche Sprechstunden geplant? Welche anderen Initiativen zur Ermutigung von Einbürgerungsinteressierten gibt es im Bezirk?
Es bestehen bezirkliche Einbürgerungssprechstunden.
–  2 x wöchentlich am Montag und Donnerstag für jeweils 4 Stunden
–  seit dem 31.10.2011 besteht auch für die Einbürgerungsbehörde ein Terminservice,
der sehr gut angenommen wurde und zur erheblichen Verkürzung der Wartezeiten führte
–  Terminservice wird auch über Bürgertelefon 115 angeboten
–  durch das Bezirksamt ist eine jährliche feierliche Einbürgerungsveranstaltung geplant
St. Richter (Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Facility Management)



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