Drs. 2184/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gelände des so genannten Clean-Tech-Parkes (90 ha Industriegebiet auf dem Geländes des ehemaligen Klärwerkes Falkenberg) darauf zu achten, dass die typischen Referenzszenarien gemäß den Leitlinien für die Bebauungsplanung im Rahmen von Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie 96/82 EG, geändert durch Richtlinie 2003/105/EG, als Worst-Case-Szenarien aufgenommen werden. Notfallpläne für einzelne im Industriegebiet mögliche Giftstoffklassen sind, zur besseren Transparenz für die Bevölkerung, schon bei der Bebauungsplanaufstellung zu erstellen.
Begründung:
Die mögliche Vernachlässigung der Worst-Case-Szenarien bei der Planaufstellung ist ein bisher nicht unübliches Verfahren, es geht ausschließlich von singulärem technischen Versagen aus. Ein Mehrfachversagen von Technik und Mensch ist nicht vorgesehen. Untersuchungen von Industrieunfällen der vergangen Jahre haben jedoch ergeben, dass in der Regel immer ein Mehrfachversagen vorliegt.
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