Zur Zerstörung einer Fledermausbrut in der Lappiner Straße durch das

Drs. 1697/VI

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie lauten die im Bezirksamt für die Mitarbeiterinnen vorliegenden Regeln bzw. Verfahrensschritte, die BzStR Herr Lüdtke und Herr Schütze bei dem Vororttermin am 22.02.2010 in der Lappiner Straße erwähnt haben, die einen solchen Vorgang wie am 16.02.2010 in der Lappiner Straße verhindern sollen?

2. Welche Schritte unternimmt das Bezirksamt konkret, um die wiederholte Ignoranz gegenüber den Bürgerinnen vor Ort zu beenden?

Am 16.02.2010 ist es trotz konkreter, direkter Informationen und Proteste der Anwohnerinnen bei Baumfällarbeiten durch das Grünflächenamt, (die den Anwohnerinnen wieder nicht bekannt waren) zur Zerstörung (schlichtweg „Zersägen“) einer großen Fledermausbrut (ca. 280 Abendsegler) gekommen. Außer dem nicht wieder gut zu machenden Schaden in biologischer und ökologischer Hinsicht ist das Problematische daran, dass der ganze Vorgang nicht einen verzeihlichen Fehler bzw. einen nicht vorhersehbaren oder nicht einschätzbaren Schaden darstellt, sondern dass die Anwohnerinnen direkt vor Ort versucht haben, dies zu verhindern und nicht nur ignoriert, sondern in unzulässiger Weise beschimpft und behandelt worden sind.

1. Wie lauten die im Bezirksamt für die Mitarbeiterinnen vorliegenden Regeln bzw. Verfahrensschritte, die BzStR Herr Lüdtke und Herr Schütze bei dem Vororttermin am 22.02.2010 in der Lappiner Straße erwähnt haben, die einen solchen Vorgang wie am 16.02.2010 in der Lappiner Straße verhindern sollen?

Die Mitarbeiter/-innen sind im Jahr 2008 ausführlich für das Thema Artenschutz geschult worden, insbesondere den Umgang mit Lebensstätten geschützter Tiere wie Vögel und Fledermäuse. Bei der Untersuchung der Bäume vor den Fällungen prüfen sie regelmäßig, ob es Anzeichen für solche Lebensstätten gibt. Wenn sie Hinweise auf diese Arten finden, informieren sie die untere Naturschutzbehörde. Ein Mitarbeiter von dort prüft dann, ggf. unter Hinzuziehung weiterer externer Fachleute, welche Lebensstätten betroffen sind und welche Maßnahmen erforderlich sind. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Gegebenenfalls unter Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bei der obersten Naturschutzbehörde werden dann die je nach Einzelfall erforderlichen Maßnahmen festgelegt und umgesetzt.

2. Welche Schritte unternimmt das Bezirksamt konkret, um die wiederholte Ignoranz gegenüber den Bürgerinnen vor Ort zu beenden?

Die Mitarbeiter/-innen werden bezüglich des Umgangs mit Bürger/-innen erneut belehrt. Der Vorfall selbst wird im Rahmen des Personalrechts geprüft.

Norbert Lüdtke

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