Drs. 1987/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das vorliegende Zentrenkonzept Drs. 0896/VI zu evaluieren und zu überarbeiten.
Die Evaluation und Überarbeitung sollte folgende Gesichtspunkte besonders berücksichtigen:
Veränderungen der Bevölkerungsentwicklung in den „Steckbriefen“ und daraus folgend die Neubewertungen der einzelnen Zentrenbereiche und praxisorientierte Ermittlung des tatsächlichen Bedarfes.
Überprüfung von Einstufungen und möglichen Veränderungen aus stadtentwicklungspolitischer und/oder wirtschaftspolitischer Sicht in den örtlichen Bereichen, resultierend aus Anträgen/Initiativen von Projektentwicklern und Einzelhandelsunternehmen in den letzten Jahren.
Ziel muss außerdem sein, auch ohne vorliegende Anträge die vorhandenen Einzelhandelsunternehmen zu erhalten und zu stärken, um so Leerstände zu vermeiden.
Abstimmungen mit den Nachbargemeinden und Nachbarbezirken in Hinblick auf relevante Einzelhandelsprojekte und deren Auswirkungen auf den Bezirk Marzahn-Hellersdorf.
Einschätzungen von Auswirkungen von Projekten außerhalb des Bezirkes auf Standorte im Bezirk.
Komplette Aufmessung aller Einzelhandelsobjekte, die eine Fläche größer als 800qm Nettoverkaufsfläche aufweisen könnten und komplette Angaben zu Anzahl der Parkplätze und der dafür in Anspruch genommenen Flächen in qm.
Hierzu sind außerdem sämtliche dem Bezirksamt zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten zur Finanzierung einer Überarbeitung zu überprüfen.
Begründung:
Das im Jahr 2007 in Marzahn-Hellersdorf erstmals entwickelte Zentrenkonzept hat sich in seiner Form als „Rahmenplanung“/ erweiterte Bereichsentwicklungsplanung bewährt. Eine Evaluation ist nach maximal fünf Jahren angestrebt worden.
Auf Grund der sich ständig verändernden Rahmenbedingungen bei Konzepten im Einzelhandel und damit verbundener Flächenanforderungen (hierbei ist aus Sicht vieler Städte und Gemeinden und Berliner Bezirke mit der Qualifizierung von Discountern zu sog. „Vollversorgern“ eine Entwicklung erkennbar, die Vollsortiments-Angeboten eindeutig den Vorzug geben sollte. Allerdings steht auch diese Vertriebsform bei sich ständig veränderten Wettbewerbsbedingungen vor Neuerung, insb. der Qualifizierung von Flächen),
scheint der Zeitpunkt einer Überarbeitung auf Grund der im ersten Konzept nur unzureichenden Abstimmung mit den Nachbarbezirken und Gemeinden günstig, da bspw. der Bezirk Lichtenberg derzeit gerade sein Zentrenkonzept überarbeitet. Hier scheint eine Abstimmung besonders sinnvoll, da Lichtenberger Projekte im Einzelhandel direkte Auswirkungen auf Einzelhandelsstandorte im Bezirk Marzahn-Hellerdorf und umgekehrt haben können und werden.
Es könnten sich bei einer genaueren Flächenanalyse einzelner Zentren im Bezirk durchaus Veränderungen bei den ausgewiesenen Flächenzuwächsen bzw. Flächenbeschränkungen ergeben.
Eine Überarbeitung ist auf Grund der zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen mit dem Konzept und der Anwendung auf einzelne Standorte in Bezug auf Einzugsbereiche notwendig.
Zentren im Bezirk entwickeln sich unterschiedlich dynamisch und müssen in ihrem Zuschnitt/ ihrer Ausweitung möglicherweise überdacht werden.
Stadtgestalterische den Verkehr und die Zunahme städtebaulich von Umweltbelangen betreffende Aspekte müssen dabei genauer betrachtet werden.
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