Drs. 2015/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei neuen Straßenbenennungen und –umbenennungen mit Personennamen zunächst nur nach Frauen zu benennen, bis ein Ausgleich bei weiblichen und männlichen Persönlichkeiten annähernd erreicht ist.
Begründung:
Es gab im Bezirk und in anderen Bezirken Anträge und Beschlüsse, die zu einem Ausgleich des Ungleichgewichts bei männlichen und weiblichen Persönlichkeiten führen sollten.
Auch im Bezirk ist bei den in dieser Wahlperiode erfolgten Benennungen das Augenmerk eindeutig bei den männlichen Vertretern. Dieser Trend wird sich erfahrungsgemäß fortsetzen und verfestigen, wenn nicht bewusst andere Wege und Bemühungen eingeschlagen und beschlossen werden.
Bei näherem Hinsehen finden sich auch meistens die entsprechenden Frauen und Namen.


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