Drs. 1739/VI
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezikrsstadtrat für Ökologische Stadtentwicklung wird eine Missbilligung ausgesprochen.
Begründung:
Die Missbilligung wird ausgesprochen wegen Vorgängen um Baumfällungen.
Klare Voraussetzung ist:
Die Missbilligung erfolgt nicht wegen notwendiger Verkehrssicherungsmaßnahmen (also Ablehnung jeglicher Baumfällung aus fundamentalistischer Sicht)!!
Es geht um das Wie, die Vorbereitung und Information und Behandlung der Bürgerinnen und BVV-Mitglieder.
Die Missbilligung wird ausgesprochen
– wegen wiederholter fehlender Information vor dem Handeln des Bezirksamtes und fehlender Transparenz im Prozess und nach den Baumfällungen u. a.
– Beispiele und Anlässe waren
wegen wiederholter fehlender Einbeziehung und Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen vor Ort und den BVV-Mitgliedern.
– Baumfällungen im Rügenwalder Weg (bis hin zur Missachtung von BVV-Beschlüssen)
– Baumfällungen in der Prignitzstraße
– Weiterhin ist die Umgangsweise entsprechend der Missbilligung zu kritisieren bezüglich
– Baumfällung in der Lappiner Straße
– der Märkischen Spitze
– Waldow-Teich


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